Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten
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1 Ausgangslage
Im Zuge der Umsetzung seiner im Februar 2003 beschlossenen Agenda „Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge“ und im Zusammenhang mit der Diskussion über den Mindestzinssatz bzw. den Unterdeckungen bei Vorsorgeeinrichtungen hat der Bundesrat am 24. August 2004 einen Massnahmenplan verabschiedet, mit dem künftig ähnliche Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge früher erkannt werden sollten. In einer ersten Phase sah der Massnahmenplan die inhaltliche und strukturelle Überprüfung der Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen vor2. In einer zweiten Phase sollte die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen analysiert werden.
Dem Fragenkomplex zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen liegen die als Postulat überwiesene Motion „Sanierungsmassnahmen bei öffentlichen Kassen“ der SGK-S (03.3578) sowie die parlamentarische Initiative „BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2“ von Serge Beck (03.432, nachstehend „Initiative Beck“) zugrunde. IZur Behandlung der erwähnten parlamentarischen Vorstösse hat die SGK-N eine Subkommission BVG eingesetzt, um die damit zusammenhängenden Fragen zu analysieren. In der Folge führte die Subkommission BVG am 11. August 2005 ein Hearing mit Experten durch, wobei sich einerseits die vollständige Ausfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (i.S. der Initiative Beck) und andererseits die Einführung eines Zieldeckungsgrades für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen als weiter zu verfolgende Finanzierungsmodelle heraus kristallisierten. Nachdem die damit zusammenhängenden finanziellen Konsequenzen von der Verwaltung in einem Bericht3 dargestellt worden waren und nachdem das EDI im März 2006 die Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema beschlossen hatte, sistierte die Subkommission BVG ihre weiteren Arbeiten bis Ende Oktober 2006. Anlässlich der Sitzung vom 27. Oktober 2006 hat sie von den Zwischenergebnissen der Expertenkommission Finanzierung öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen Kenntnis genommen. Die Subkommission BVG erachtete das in der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage unter Ziffer 5 dargelegte Finanzierungsmodell als prüfenswerte Variante, wünschte jedoch, dass für eine umfassende Auslegeordnung auch folgende Finanzierungsmodelle detailliert analysiert werden sollten:
ASIP-Modell mit einem Zieldeckungsgrad von 80% und vorgegebener jährlicher Erhöhung des individuellen Zieldeckungsgrades (vgl. dazu Ziff. 5.2.3);
Einfrierungsmodell unter Berücksichtigung der Einflüsse von Lohn- und Inflationsentwicklung auf den eingefrorenen Betrag in Wachstums- und Degressionsphasen. Die Expertenkommission hat das Einfrierungsmodell als solches thematisiert (vgl. dazu Ziff. 4.3), sich aber angesichts der Komplexität der damit verbundenen Berechnungen und aus zeitlichen Gründen nicht mit diesen spezifischen Aspekten befasst;
Modell mit Sonderlösung für Vorsorgeeinrichtungen mit sehr tiefem Deckungsgrad (vgl. dazu Ziff. 5.2.1).
2 Der Vorschlag zur Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge wurde am 5. Juli 2006 in Vernehmlassung gegeben. 3 Vgl. Bericht zu den finanziellen Konsequenzen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Beck und des ASIP-Modells zuhanden der Subkommission BVG der SGK-NR vom März 2006.