Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten

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In diesem Beispiel weist die öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung heute einen unterhalb ihres Ziels liegenden Deckungsgrad auf (62.5% gegenüber 66.7%).

Die Simulationen zeigen jedoch, dass sich die Lage in 5 Jahren erholen sollte, und zwar ohne Erhöhung der Finanzierung, aber mit Hilfe von guten Vermögenserträgen (67.2%). Mit einem vorsichtig veranschlagten Ertrag und ohne Erhöhung der Finanzierung verschlechtert sich die Situation hingegen (60.7%). Basierend auf der Hypothese mit einem vorsichtig veranschlagten Ertrag ist eine Erhöhung der Finanzierung um 3% notwendig (66.9%).

4.2.2 Variante: Beibehaltung eines differenzierten Zieldeckungsgrades Die unter Punkt 4.2.1 aufgeführte Variante mit Zieldeckungsgrad lässt sich auch mit einem differenzierten Zieldeckungsgrad anwenden, d.h. differenziert nach Verpflichtungen für erwerbstätige Versicherte und für Rentner. In einem solchen Fall beträgt der Zieldeckungsgrad für die Deckungskapitalien der Rentner und der damit verbundenen Rückstellungen im Allgemeinen 100%. Der Zieldeckungsgrad für die Deckungskapitalien der erwerbstätigen Versicherten und der damit verbundenen Rückstellungen muss sich nach den spezifischen Merkmalen der öffentlichrechtlichen Vorsorgeinrichtung richten und in Absprache mit den Vorsorgeexperten erfolgen. Konkret heisst das in der Regel: ‚ Ein gewisser Prozentsatz der Freizügigkeitsleistungen (z.B. 50%); ‚ Ein gewisser Prozentsatz des BVG-Altersguthaben (z.B. 100%); ‚ Ein gewisser Prozentsatz der Mindestbeträge gemäss Artikel 17 FZG (z.B. 100%).

Beispiel

Vermögen im Sinne von Art. 44 BVV 2 500 Mio.

Verpflichtungen Rentner im Sinne von Art. 44 BVV 2 220 Mio.

Verpflichtungen aktive Versicherte im Sinne

von Art. 44 BVV 2 580 Mio.

Gesamtverpflichtungen im Sinne von Art. 44 BVV 2 800 Mio.(= 220 + 580)

Gesamtdeckungsgrad 62.5% (= 500 : 800)

Unterdeckung 300 Mio.(= 800 ./. 500)

Zieldeckungsgrad Rentner 100% der Verpflichtungen Zieldeckungsgrad aktive Versicherte 50% der Verpflichtungen Zielvorgabe aktive Versicherte in Franken 290 Mio. (= 580 x 50%)

Verfügbares Vermögen für aktive Versicherte 280 Mio. (= 500 ./. 220)

Eff. Unterdeckung in Franken 10 Mio. (= 290 ./. 280)

In diesem Beispiel befindet sich die öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung in Teilkapitalisierung, mit einem Zieldeckungsgrad von 100% für Rentner und 50% für erwerbstätige Versicherte (es wird angenommen, dass dieser gemeinsam mit dem Experten festgelegt wurde). Die betragsmässige Zielvorgabe für die erwerbstätigen Versicherten liegt aber über dem für sie verfügbaren Vermögen. Innerhalb der Unterdeckung von 300 Mio. bedeutet der Teilbetrag von 10 Mio. eine reelle Unterdeckung und muss saniert werden.

Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie mit der demographischen Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung einhergeht. Bei der Variante unter Punkt 4.2.1 geht die Beibehaltung eines Gesamtdeckungsgrades mit einer Senkung