Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten

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des Deckungsgrades für aktive Versicherte einher, wenn die Rentner zahlenmässig immer mehr zunehmen. In Extremfällen kann diese Situation zu Problemen führen, die sich mit der hier aufgezeigten Lösung umgehen lassen.

Bei einer solchen Lösung kann es allerdings zu markanten Schwankungen bei der Entwicklung des Deckungsgrades bei aktiven Versicherten kommen (angenommener Deckungsgrad unter 100%). Geht beispielsweise während eines Rechnungsjahres eine relativ grosse Zahl von aktiven Versicherten in Rente, so fällt der Deckungsgrad, da die Deckungskapitalien der neuen Rentner bis 100% ergänzt werden müssen. Dieser Nachteil lässt sich indes durch eine langfristig angelegte Finanzierung (nivellierte Beitragsfestlegung) teilweise auffangen.

Die unter Ziffer 5.1 der Vernehmlassungsvorlage in den Vordergrund gestellten Anforderungen an eine Mischfinanzierung differenzieren zwischen drei verschiedenen Deckungsgraden. Für die Pensionierten wird eine Kapitalisierung zu 100 Prozent gefordert, für die Aktiven und die Gesamtheit (Aktive und Rentner) je ein Zieldeckungsgrad, der nicht unter den Ausgangswert fällt. Bei steigendem Anteil der Pensionierten führt dies zu einer Zunahme des gesamten Deckungsgrades, ein steigender Anteil der Aktiven erfordert eine Zunahme des Deckungsgrades der Aktiven.

Weitere Varianten der Mischfinanzierung wurden geprüft (vgl. Anhang B des Berichts der Expertenkommission, www.bsv.admin.ch) und schliesslich verworfen.

4.2.3 Gemeinsame Aspekte der vorgenannten Modelle − Perennitätsschwankungen

Eine Finanzierung im Umlageverfahren lässt sich langfristig nur dann halten, wenn der Bestand der aktiven Versicherten gleich bleibt. Die laufenden Leistungen werden in diesem Finanzierungssystem nämlich mit Beiträgen der erwerbstätigen Versicherten abgegolten, so dass die Erneuerung des Versichertenbestandes gesichert sein muss, um immer genügend Geldmittel zur Verfügung zu haben.

Die Perennität eines Kollektivs von erwerbstätigen Versicherten ist aber Schwankungen unterworfen. Beim Personalbestand öffentlich-rechtlicher Körperschaften kann davon ausgegangen werden, dass die Anstellungs- bzw. Abbauphasen langfristig gesehen in mehr oder weniger regelmässigen Abständen aufeinander folgen. Diese Zyklen haben Folgen für die Umlagefinanzierung und folglich auch für die gemischte Finanzierung und drücken sich dadurch aus, dass der Mittelbedarf bezüglich des einzelnen erwerbstätigen Versicherten ziemlich schwankungsanfällig ist.

Langfristig gesehen müssen öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen wie alle anderen Vorsorgeeinrichtungen dafür sorgen, dass das Beitragsniveau relativ konstant gehalten werden kann. Ansonsten kommt es zu einer Lastenverschiebung von einer Generation zur nächsten. Dies wiederum ist nicht wünschenswert. Perennitätsschwankungen sind diesem Ziel folglich abträglich. Ausserdem könnten solche Schwankungen den Anschein erwecken, dass sich eine Finanzlage gut ausnimmt (mit der Absicht/Verpflichtung Überschüsse zu verteilen), obwohl die positive Entwicklung eigentlich nicht von Dauer ist. Oder aber eine Situation wird als kritisch eingestuft (mit der Absicht/Verpflichtung Sanierungsmassnahmen einzuleiten), derweil eine Erholung bereits ansteht.