Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten

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Das geeignete Finanzierungssystem für diese Variante ist eine Mischfinanzierung: Für den durch das Vermögen zu deckenden Teil erfolgt die Finanzierung über eine Kapitalisierung, während der nicht kapitalisierte Teil im Umlageverfahren finanziert wird.

Darüber hinaus muss natürlich auch das Finanzierungsniveau angemessen sein, weshalb sich die Frage der Finanzierungsmodalitäten stellt. Obwohl theoretische Berechnungen möglich sind, zieht die Praxis in der Regel ein pragmatisches Vorgehen vor. Theoretisch berechnen lässt sich nämlich nur der Teil der Finanzierung, der über Kapitaldeckung läuft; Hingegen ist der im Umlageverfahren finanzierte Teil hauptsächlich von der jeweiligen demografischen Ausgangslage abhängig, weshalb es keine vordefinierte Regel dafür gibt. Für die Finanzierung mit einer Mischung aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren gibt es folglich keine rein mathematische Berechnungsformel.

Der pragmatische Ansatz besteht in einer Simulation der möglichen finanziellen Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung. Es werden also zukunftsgerichtete Annahmen benötigt (Wie wird sich die Anzahl erwerbstätiger Versicherter entwickeln? Und wie die Summe der versicherten Löhne? Wie werden die Versicherungsfälle zunehmen? Wie hoch wird der durchschnittliche Vermögensertrag sein? usw.). Diese Hypothesen sollten natürlich stichhaltig sein. Deshalb empfiehlt sich das Ausarbeiten von unterschiedlichen Szenarien (Vermögensertrag optimistisch/vorsichtig, Finanzierung aktuell/mit Zunahme usw.), um die wahrscheinliche Entwicklung und die Auswirkungen von möglichen Massnahmen besser vorhersehen zu können.

Die Deckungsgrade für zukünftige Jahre werden mit dem Ziel verglichen. Besonders diese Analyse und deren Interpretation durch den Experten für berufliche Vorsorge erlauben es den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, in voller Kenntnis der Sachlage gegebenenfalls Entscheide zur Finanzierung zu treffen.

Beispiel 3 (aus Beispiel 2 übernommen)

Vermögen im Sinne von Art. 44 BVV 2 500 Mio.

Verpflichtungen im Sinne von Art. 44 BVV 2 800 Mio.

Deckungsgrad 62.5% (= 500 : 800)

Unterdeckung 300 Mio. (= 800 ./. 500)

Zieldeckungsgrad 66.7% Schwellenwert Nichtkapitalisierung% 33.3% (= 1 ./. 66.7%) Schwellenwert Nichtkapitalisierung in Franken 266.4 Mio. (= 800 x 33.3%) Eff. Unterdeckung in Franken 33.6 Mio. (= 300 ./. 266.4) Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung (Deckungsgrad) gemäss unterschiedlichen Szenarien: aktuell +1 Jahr +2 Jahre +3 Jahre +4 Jahre +5 Jahre Aktueller Beitragssatz (22%) 62.5% 63.6% 64.7% 65.7% 66.5% 67.2% optimistischer Ertrag (4.5%) Aktueller Beitragssatz (22%) 62.5% 62.3% 62.0% 61.6% 61.2% 60.7% vorsichtiger Ertrag (3.5%) Beitragssatz + 3% (25%) 62.5% 64.6% 66.6% 68.5% 70.1% 71.6% optimistischer Ertrag (4.5%) Beitragssatz + 3% (25%) 62.5% 63.5% 64.4% 65.3% 66.1% 66.9% vorsichtiger Ertrag (3.5%)