Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten
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funktioniert diese Lösung nur dann, wenn der Versichertenbestand der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung zunimmt und/oder wenn eine hohe Inflation herrscht, die einen starken Lohnanstieg zur Folge hat.
5.2.4 Übersicht über die Finanzierungssysteme
Zusammenfassend wird auf der nachfolgenden Übersichtstabelle das gewählte Finanzierungssystem den ausgeschiedenen Finanzierungssystemen gegenübergestellt. In absteigender Reihenfolge werden die Kosten, die sie verursachen, aufgeführt (ungefähre Aufteilung).
Finanzierungssysteme Hauptsächliche Vorteile Hauptsächliche Nachteile
Volle Ausfinanzierung im Führt kurz- oder mittelfristig Sehr hohe Kosten
Sinne der Initiative Beck zur vollen Ausfinanzierung
Kapitalisierung der neuen Führt mittel- oder langfristig Hohe und mit den Jahren ungleich Verpflichtungen zur vollen Ausfinanzierung verteilte Kosten
Jährliche Erhöhung Führt langfristig zur vollen Je nach örVE unterschiedlicher (Ziel 100%) Ausfinanzierung Effekt; Hohe Kosten
Eingefrorener Fehlbetrag Transparent Hohe Kosten
Leicht zu planen
Globaler Zieldeckungsgrad Führt zu einer einheitlichen Je nach örVE unterschiedlicher von 80%, mit oder ohne teilweisen Ausfinanzierung Effekt
jährliche Progression (bis zur Höhe von 80%) Hohe Kosten für örVE mit einem
Deckungsgrad unter 80%
Einhaltung eines Trägt der demografischen Hat eine volle Ausfinanzierung erst differenzierten Entwicklung Rechnung nach 30 Jahren zur Folge
Zieldeckungsgrads bis zur Mässige Kosten vollständigen Ausfinanzierung in 30 Jahren
Einhaltung eines globalen Keine Mehrkosten Hat keine volle Ausfinanzierung
Zieldeckungsgrads zur Folge
5.2.5 Mit welchen Massnahmen könnte das Gleichgewicht wiederhergestellt werden?
Die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, deren finanzielle Lage sich je nach gewähltem Finanzierungssystem verschlechtert, müssen geeignete Massnahmen treffen, um das Gleichgewicht wiederherzustellen. Nachfolgend werden kurz mögliche Massnahmen (unvollständige Aufzählung) aufgeführt:
Anpassung des ordentlichen Beitrags (Leistungsprimat, Risikoprämie);
Einschränkung der Teuerungsanpassung der laufenden Renten;
Vorsehen einer angemessenen Finanzierung für die Teuerungsanpassung der laufenden Renten;
Abbau des Leistungsniveaus:
− Einschränkung der Bedingungen für die Pensionierung und die vorzeitige Pensionierung;
− Kürzung der Rentenleistungen;