Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten
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finanziellen Auswirkungen für den Bund und die Kantone zu untersuchen, soweit sie absehbar sind.
7.1.1 Vorbemerkungen
7.1.1.1 Problematik Unterdeckung
Die vorgeschlagene neue Regelung für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen soll eine Verbesserung der finanziellen Situation im Sinne der mittelfristigen Ausfinanzierung und dadurch eine Annäherung an die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen bringen, da mit der Erhöhung des Deckungsgrads das Ziel verfolgt wird, die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen an die Vollkapitalisierung heranzuführen. Diejenigen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, die Ende 2005 einen tiefen Deckungsgrad verzeichnet haben, werden zumindest entscheiden können, ob sie bis zum Ablauf der 30 Jahre - oder weniger lang - ein gemischtes Finanzierungssystem beibehalten wollen. Dafür gelten natürlich ausdrückliche Bedingungen. Dieser Entscheidungsspielraum ergibt sich aus dem Umstand, dass zwischen den verschiedenen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen erhebliche Unterschiede bestehen, so dass keine einheitliche Lösung vorgesehen werden kann.
Diesbezüglich lässt sich aus den Ende 2005 verfügbaren Daten über insgesamt 79 öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen Folgendes entnehmen:
42 Vorsorgeeinrichtungen verzeichneten Ende 2005 einen Deckungsgrad von 100% oder darüber. Diese erste Gruppe macht etwas mehr als die Hälfte (53%) der Gesamtzahl öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen aus; ihr gehört fast ein Drittel der an einer solchen Einrichtung angeschlossenen erwerbstätigen Versicherten (32% oder 147'995 Versicherte) an;
37 Vorsorgeeinrichtungen wiesen eine Unterdeckung auf. Dieser zweiten Gruppe gehören fast 47% der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und 68% (315'101) der erwerbstätigen Versicherten an;
Abgesehen von dieser Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne oder mit Unterdeckung ist darauf hinzuweisen, dass bei 12 öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, welche eine Unterdeckung aufweisen (das sind etwas mehr als 15% aller öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen), der Deckungsgrad bei 91% oder darüber liegt. Diesen gehören etwas mehr als 99'000 aktive Versicherte (21.4%) an. Diese erste Untergruppe ergibt zusammengezählt lediglich eine Unterdeckung von 1.3 Milliarden Franken (7.9% der gesamten Unterdeckung) und bildet somit eine prioritäre Zielgruppe der Vorlage, da anzunehmen ist, dass die betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sich ohnehin für die vollständige Kapitalisierung entscheiden werden;
Bei einem bedeutenden Teil der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit einer Unterdeckung liegt der Deckungsgrad in der Bandbreite zwischen 61% und 90%. Diese Gruppe besteht aus 20 Einrichtungen (25.3% der Gesamtzahl) und betrifft über 200'000 aktive Versicherte (43.2% der Gesamtzahl). Der Fehlbetrag dieser Gruppe beläuft sich insgesamt auf 12.3 Milliarden (75.4% der gesamten Unterdeckung);
Schliesslich ist anzumerken, dass fünf der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit einer Unterdeckung einen Deckungsgrad unter 60% aufweisen. Diesen fünf Vorsorgeeinrichtungen gehören insgesamt über 15'000