Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten
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Gesamtwirtschaft und öffentliche Hand zur Folge hätte (VD, NE, BS, JU) und keine Notwendigkeit bestehe (BS). FR schlägt alternativ einen gesamtschweizerisch einheitlichen Mindestzieldeckungsgrad von 60% vor.
EVP, LPS, FDP und CVP befürworten grundsätzlich die Angleichung der Rahmenbedingungen, SP und SVP lehnen sie ab. Die SP befürchtet Mehrkosten, die mehrheitlich von den Versicherten getragen werden müssten, obwohl diese nicht für die Fehlbeträge verantwortlich seien.
Die SAB lehnt die Angleichung der finanziellen Rahmenbedingungen ab, da die Teilkapitalisierung mit Staatsgarantie noch immer ein sinnvolles Instrument zur Sicherung der Verpflichtungen örVE sei.
Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft befürworten travail.suisse, sgv, und Swissbanking die Angleichung der Rahmenbedingungen, SGB, economiesuisse und Schw. Arbeitgeberverband lehnen sie ab, soweit damit die vollständige Ausfinanzierung innert 30 Jahren verbunden ist.
Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden unterstützt die Angleichung
der finanziellen Rahmenbedingungen. Aus der Gruppe der Versicherten befürworten Procap und der SVS die Angleichung der Rahmenbedingungen, der SSR lehnt sie ab.
Aus der Reihe der Durchführungsstellen wird die Angleichung der finanziellen Rahmenbedingungen von der Treuhand Kammer und der SAV unterstützt, von ASIP und der Kammer der Pensionskassenexperten hingegen abgelehnt.
Von den übrigen eingeladenen Organisationen unterstützen SVV, Innovation 2. Säule und FER die Angleichung der Rahmenbedingungen, ARPIP lehnt diese ab, weil die angestrebte Ausfinanzierung mehrheitlich zu Lasten der Versicherten erfolgen werde, die die Fehlbeträge nicht zu verantworten hätten.
Bei den Spontanteilnehmern überwiegt die Zustimmung zur Angleichung der finanziellen Rahmenbedingungen (66 Teilnehmer). Die Gegner (45 Teilnehmer) wenden ein, eine volle Ausfinanzierung sei nicht sinnvoll (LCH, Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband, LVB, VSPB, PV BKP und des Bundessicherheitsdienstes), für einen Teil der örVE nicht zumutbar (Verband Kantonspolizei Zürich), es bestünden keine zwingenden Gründe vom System der Teilkapitalisierung abzurücken (ZV) und diese sei mit beträchtlichen Kosten für die Gesamtwirtschaft und die öffentliche Hand verbunden (Conférences des directeurs des Caisses publiques de Suisse romande, CPPVF, Les Retraites populaires, CPCL, Caisse intercommunale de pensions, Caisse de pension de l’État de Neuchâtel).
5.1.2 Teilkapitalisierung nur für örVE mit DG < 100%
Die Mehrzahl der Kantone unterstützt den Ansatz, dass nur örVE mit einem Gesamtdeckungsgrad < 100% am Tag des Inkrafttretens der Neuregelung im System der Teilkapitalisierung weitergeführt werden können. AR allerdings nur unter der Bedingung, dass das System der Teilkapitalisierung während längstens 20 Jahren beibehalten werde und der Deckungsgrad währenddessen kontinuierlich erhöht werde. VS verlangt, dass für die Festsetzung des Ausgangsdeckungsgrades, der über die Möglichkeit zur Weiterführung im System der Teilkapitalisierung entscheidet, Wertschwankungsreserven in ausreichendem Umfang berücksichtigt würden. Ausdrücklich gegen die vorgeschlagene Regelung sprechen sich ZH, OW, FR, BS, VD, NE, AG aus, weil die Festlegung des Ausgangsdeckungsgrades wegen der Berücksichtigung von Wertschwankungs- und Perennitätsreserven auf einen Stichtag hin zufällig und wegen der dannzumal herrschenden, nicht vorhersehbaren ökonomischen Einflüsse willkürlich sei (ZH) oder weil bei der Festlegung des Deckungsgrades der einzelnen Vorsorgeeinrichtung am Stichtag nicht sicher gestellt wäre, dass und in welchem Umfang Wertschwankungsreserven sowie technische Rückstellung berücksichtigt worden seien (BS, VD, NE, AG).
6/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08