Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
1 Ausgangslage
Die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Vorlage ist das Ergebnis der Arbeiten einer vom EDI eingesetzten Expertenkommission zu der als Postulat überwiesenen Motion „Sanierungsmassnahmen bei öffentlichen Kassen“ der SGK-S (03.3578), aufgrund der der Bundesrat die Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen zu prüfen hatte. Parallel dazu befasste sich die SGK-N mit der parlamentarischen Initiative „BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2“ (03.432), mit der die Ausfinanzierung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen (örVE) verlangt wird. Dem von der Expertenkommission entwickelten Finanzierungsmodell eines differenzierten Zieldeckungsgrades stimmte die SGK-N in der Folge zu. Der Bundesrat erachtete demgegenüber das von der Expertenkommission vorgeschlagene Modell lediglich als Übergangslösung im Hinblick auf eine vollständige Ausfinanzierung der heute im Teilkapitalisierungsverfahren geführten örVE.
Aus Synergieüberlegungen und weil die Vorschläge von Bundesrat und SGK-N nahe bei einander liegen, wurde ein gemeinsames Vernehmlassungsverfahrens zu den Vorschlägen des Bundesrates und denjenigen der SGK-N durchgeführt. Die Vernehmlassung zu den Finanzierungsmodellen des Bundesrates und der SGK-N erfolgte strukturiert mittels Fragebogen. Im nachfolgenden Vernehmlassungsbericht werden die Stellungnahmen zu beiden Finanzierungsmodellen ausgewertet (zum Finanzierungsmodell des Bundesrates und den vorgeschlagenen institutionellen Änderungen siehe Ziff. 5.1 + 5.2, zum Modell der SGK-N siehe Ziffer 6).
2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Zur Vernehmlassung wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Bergregionen sowie die Spitzenverbände der Wirtschaft, Vereinigungen von weiteren betroffenen Kreisen wie den Versicherten, Leistungsbezügern und Selbständigerwerbenden, Behörden und verwandte Institutionen, Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen und Durchführungsstellen sowie weitere Organisationen eingeladen (vgl. Anhang 2).
Erstmals wurde die Vernehmlassung im Rahmen eines Pilotprojekts auch internetbasiert durchgeführt: Die von Bundesrat und SGK-N gestellten Fragen konnten von den Vernehmlassungsteilnehmern auf einem speziell dafür eingerichteten Portal auf der Webseite des BSV beantwortet werden. Das Pilotprojekt wurde aufgrund verschiedener Medienberichte Ende Juni 2007 einer grösseren Öffentlichkeit bekannt. Aufgrunddessen haben sich im Vergleich zu anderen Vernehmlassungen im Bereich der 2. Säule deutlich mehr Spontanteilnehmer zur Vorlage geäussert. Der Kreis der Spontanteilnehmer setzt sich dabei mehrheitlich aus Privatpersonen mit besonderen Fachkenntnissen oder besonderem Interesse an der 2. Säule (Versicherte einer örVE, Pensionskassenexperte u.a.) und aus Fachorganisationen (Personalverbände, örVE von Gemeinden u.a.) zusammen. Insgesamt haben sich 115 Personen und Verbände spontan am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Bei der letzten Vernehmlassung mit vergleichbarem Adressatenkreis1 hatten sich bspw. lediglich 14 Personen und Verbände spontan zur Vorlage ausgesprochen. In der nachfolgenden Auswertung werden die Stellungnahmen der offiziellen
1 Vernehmlassung zur Vorlage „Strukturreform in der beruflichen Vorsorge“, Vernehmlassungsverfahren vom 10. Juli - 31. Oktober 2006. Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08