Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten

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Auch bei den Spontanteilnehmern überwiegt die Zustimmung zur Verselbstständigung von örVE und Aufsichtsbehörden deutlich (92 Teilnehmer dafür : 16 Teilnehmer dagegen).

5.2.2 Kompetenzausscheidung zwischen oberstem Organ und Gemeinwesen

Bei der vorgeschlagenen Kompetenzausscheidung zwischen oberstem Organ und Gemeinwesen überwiegt die Zustimmung: 18 Kantone unterstützen den Vorschlag, 3 sind dagegen (VS, FR, BE), weil insbesondere die Vorgabe, wonach das garantiegebende Gemeinwesen nur entweder die Leistungs- oder die Beitragsseite festlegen können soll, als Eingriff in die kantonale Autonomie verstanden wird. Auch bei den übrigen offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern (dagegen nur VASOS) und bei den Spontanteilnehmern überwiegt die Zustimmung (90 Teilnehmer dafür, 10 dagegen).

5.2.3 Beitragspflicht öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen gegenüber dem Sicherheitsfonds

Gegen die Weiterführung der Beitragspflicht an den Sicherheitsfonds sprechen sich von den offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern TG, VS, FR, BE, SH und BL aus, weil sich diese während der Dauer der Garantieverpflichtung entweder nicht rechtfertige (TG) oder ein reduzierter Beitragssatz für Gemeinwesen angemessener wäre (VS) und örVE wegen der Staatsgarantie kaum je Leistungen aus dem Sicherheitsfonds bezögen (SH, BL). 17 Kantone unterstützen die Weiterführung der Beitragspflicht. Von den übrigen offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern sprechen sich lediglich VASOS und Procap gegen eine Weiterführung der Beitragspflicht an den Sicherheitsfonds aus. SZ vertritt die Ansicht, dass der Beitrag zur Deckung der Insolvenzfälle mit einem Fixbeitrag pro versicherte Person vereinfacht werden könnte, in Bezug auf Zuschüsse an Anschlüsse mit ungünstiger Altersstruktur hingegen müsse die Beitragspflicht für örVE abgeschafft werden, da das Verfahren für den Beitragsbezug zu aufwändig sei.

Bei den Spontanteilnehmern lehnt ebenfalls nur eine Minderheit die Weiterführung der Beitragspflicht der örVE an den Sicherheitsfonds ausdrücklich ab (95 Teilnehmer dafür : 8 Teilnehmer dagegen).

6 Stellungnahmen zum Modell der SGK-N - Finanzierungsmodell des differenzierten Zieldeckungsgrades ohne zeitliche Befristung

Das von der SGK-N vorgeschlagene Finanzierungsmodell eines differenzierten Zieldeckungsgrades unterstützen 16 Kantone (GR, ZH, AR, JU, AI, VS, TI, ZG, NW, SH, FR, BS, VD, GE, NE, SO), 7 sind dagegen (TG, GL, LU, OW, BL, AG, SZ). Bei den übrigen offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern zeigt sich das Bild ziemlich ausgewogen: 15 Teilnehmer befürworten eine unbefristete Weiterführung der Teilkapitalisierung in Form des Modells eines differenzierten Zieldeckungsgrades (SP, CVP, FDP, Schw. Städteverband, SGB, travail.suisse, KV Schweiz, economiesuisse, Schw. Arbeitgeber-

verband, Konferenz der kt. BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, Procap, Treuhand-Kammer,

ASIP, ARPIP, Schw. Kammer der Pensionskassenexperten) 11 sprechen sich dagegen aus (SVP,

LPS, SAB, sgv, Swissbanking, VASOS, SVS, SAV, SVV, Innovation 2. Säule, FER). Nebst den

klaren Befürwortern oder Gegnern stimmen einzelne Teilnehmer sowohl der vollständigen Ausfinanzierung innert 30 Jahren als auch dem Finanzierungsmodell der SGK-N zu, ziehen Letzteres hingegen einer vollen Ausfinanzierung vor (ZG, SAB). Bei den Gegnern ist weiter zwischen jenen zu unterscheiden, die eine unbefristete Weiterführung der Teilkapitalisierung ablehnen und solchen, die das Modell der SGK-N aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen und stattdessen vom obersten Organ eine individuelle Festlegung des Zieldeckungsgrades (mindestens jedoch 80%) fordern (SAB) bzw. solchen, die eine längere (sgv) oder kürzere (SVP) Frist für die vollständige Ausfinanzierung der örVE bevorzugen.

11/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08