Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten

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Bei den Versichertenorganisationen befürworten Procap und SVS das Modell, VASOS und SSR lehnen es ab. Ebenso unterstützen ASIP, Treuhand-Kammer und die Kammer der Pensionskassenexperten das Modell; die SAV lehnt es hingegen ab. Von den weiteren Organisationen sprechen sich SVV, ARPIP und FER für, Innovation 2. Säule jedoch gegen das Modell aus. Dieses sei für Laien nicht nachvollziehbar und eine Differenzierung zwischen Aktiven und Rentnern müsse bei örVE vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Versicherten vermieden werden.

Bei den Spontanteilnehmern spricht sich eine grosse Zahl der Teilnehmer für (87 Teilnehmende) und eine Minderheit (20 Teilnehmende) gegen das Modell des differenzierten Zieldeckungsgrades aus.

5.1.4 Staatsgarantie und Finanzierungsplan als Voraussetzung für die Teilkapitalisierung

Den Vorschlag, wonach von den wahlberechtigten örVE nur jene im System der Teilkapitalisierung weitergeführt werden dürfen, die über eine Staatsgarantie des Gemeinwesens und einen von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigten Finanzierungsplan verfügen stimmt die überwiegende Mehrheit der Kantone (21 Kantone) zu, nur LU spricht sich dagegen aus, weil der übergangsrechtliche Charakter des vorgeschlagenen Teilkapitalisierungsmodells zu wenig klar aus den vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen herausgehe und eine Vorschrift fehle, wonach das Gemeinwesen den Fehlbetrag in der Bilanz auszuweisen habe.

Bei den Parteien lehnt nur die SVP die vorgeschlagenen Voraussetzungen aus grundsätzlichen Überlegungen ab (vgl. Ziff. 4). Der Schw. Städteverband stimmt den vorgeschlagenen Voraussetzungen ebenso vorbehaltlos zu wie die teilnehmenden Dachverbände der Wirtschaft (SGB, travail.Suisse, sgv, economiesuisse, Schw. Arbeitgeberverband, KV Schweiz, Swissbanking) und die Konfe-

renz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden.

Bei den Versicherten stimmen Procap und SVS dem Vorschlag zu, VASOS lehnt ihn hingegen ab.

ASIP und die Kammer der Pensionskassenexperten sind ebenfalls für, Treuhand-Kammer und

SAV dagegen. Die Treuhand-Kammer erachtet es als notwendig, dass die Anforderungen an den Finanzierungsplan im Gesetz auch qualitativ umschrieben werden (bspw. allg. anerkannte Berechnungsmethoden, nachvollziehbare Annahmen). Die eingeladenen weiteren Organisationen sprechen sich einstimmig für die vorgeschlagenen Voraussetzungen der Teilkapitalisierung aus (ARPIP, SVV,

FER, Innovation 2. Säule).

Von den Spontanteilnehmern sprach sich ebenfalls eine Mehrheit von 70 Teilnehmern für und eine Minderheit von 30 Teilnehmern gegen die vorgeschlagenen Voraussetzungen für eine Teilkapitalisierung aus.

5.1.5 Zu Umfang und Rahmenbedingungen einer Staatsgarantie

Der vorgeschlagene Umfang und die Rahmenbedingungen einer Staatsgarantie werden grundsätzlich von allen offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. AG merkt jedoch an, dass der Begriff der Staatsgarantie nicht abschliessend definiert sei und in der Bilanz des Gemeinwesens zu berücksichtigen wäre, dass der garantierte Fehlbetrag verzinst werden müsste, SVP (vgl. Ziff. 4) und VASOS lehnen den Vorschlag hingegen ab. SZ beantragt, dass die Staatsgarantie „freiwillig“ beibehalten werden könne, wenn der Deckungsgrad zwar 100% übersteige, die Wertschwankungsreserven hingegen noch nicht in ausreichendem Ausmass geäufnet worden seien. Ausserdem sollen örVE mit Staatsgarantie, deren Ausgangsdeckungsgrad > 100% von der Pflicht zur Sanierung befreit bleiben, sofern und soweit der Deckungsgrad in der Folge unter 100% fällt, aber mehr als 90% betrage. Schliesslich soll das oberste Organ so lange lediglich über ein Anhörungsrecht verfügen, wie es nicht über die volle finanzielle Autonomie und Verantwortung verfüge. economiesuisse und Schw. Arbeitgeberverband verlangen, dass vor der Aufhebung der Staatsgarantie Wertschwankungs- und

8/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08