Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Bei den Spontanteilnehmern überwiegt die Zustimmung zum Vorschlag der SGK-N (77 Teilnehmer dafür, 33 Teilnehmer dagegen). Die Gegner monieren die unbefristete Weiterführung der Teilkapitalisierung und fordern eine vollständige Ausfinanzierung innert 10 - 15 Jahren (C. Grepper). Die Befürworter fordern z.T. zusätzlich, dass ein Zieldeckungsgrad von 80% und ein maximaler Zeithorizont zu dessen Erreichung (abhängig vom aktuellen Deckungsgrad) vorgegeben werden sollten (Swisscanto).

6.1.1 Notwendigkeit von Sonderregelungen für Vorsorgeeinrichtungen mit besonders hoher

Unterdeckung

Die Mehrheit der Kantone lehnt Sonderregelungen für Gemeinwesen mit besonders tiefem Ausgangsdeckungsgrad ab. TG, VS, SH, FR, UR, BL unterstützen den Vorschlag. VS schlägt die Festsetzung von kurz-, mittel- und langfristig zu erreichenden Zieldeckungsgraden in Bezug auf die Verpflichtungen gegenüber aktiven Versicherten und in Bezug auf die gesamten Verpflichtungen vor. FR erachtet einen für alle örVE verbindlichen Mindestdeckungsgrad von 60% als angemessene Lösung, UR erachtet für örVE mit einem Deckungsgrad unter 70% die Festsetzung eines Zieldeckungsgrades von 80% verbunden mit der Möglichkeit der Weiterführung der Teilkapitalisierung als möglichen Lösungsansatz. BL wünscht Sonderregeln für örVE mit tiefem Deckungsgrad mit dem Ziel der Vollkapitalisierung. SZ lehnt Sonderregeln ab, die örVE begünstigen sollen und schlägt stattdessen vor, dass für diese strengere Rahmenbedingungen gelten sollen: nach Ablauf von 10 - 15 Jahren sollen diese in Bezug auf die Verpflichtungen gegenüber den aktiven Versicherten einen Deckungsgrad von mindestens 50% aufweisen müssen. Auch bei den übrigen offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern überwiegt die Ablehnung gegen Sonderregeln für örVE mit tiefem Ausgangsdeckungsgrad - lediglich 2 Teilnehmer sprechen sich für Sonderregeln aus (CVP, sgv). sgv erachtet vor dem Hintergrund der anzustrebenden vollen Ausfinanzierung eine Erstreckung der dafür notwendigen Frist auf 40 oder 50 Jahre als angemessen.

Bei den Spontanteilnehmer überwiegt ebenfalls die Ablehnung von Sonderregeln deutlich (32 Teilnehmer dafür, 68 dagegen). Nach den Befürwortern sollen strengere Rahmenbedingungen für örVE mit tiefem Deckungsgrad eingeführt werden, indem die Beiträge der aktiven Versicherten bspw. maximal um 10% angehoben werden dürften (R. Witschard). Die Gegner bringen dagegen vor, dass für örVE mit tiefem Deckungsgrad kein Mindestzieldeckungsgrad festgesetzt werden dürfe, da eine solche Regelung den individuellen Verhältnissen dieser örVE nicht Rechnung trage (Conférence des directeurs de Caisses publiques de Suisse romande, CPPVF, Les Retraites populaires, CPCL, Caisse intercommunal de pension, Caisse de pension de l’État de Neuchâtel). VPOD verlangt eine detaillierte Regelung der Teilkapitalisierung in diesen Fällen, R. Wagner schlägt eine kontinuierliche Ausfinanzierung innert 30 Jahren vor, C. Grepper mit Verweis auf die Gleichbehandlung der Generationen auch die Belastung der Rentenbezüger.

6.1.2 Verwendung erzielter Überschüsse zur Verbesserung des Deckungskapitals

Bei den Kantonen ist die Haltung gegenüber einer prioritären Verwendung von Überschüssen zur Aufstockung des Deckungskapitals ausgewogen: TG, AR, VS, LU, BL, SZ, SO unterstützen den Vorschlag; JU, GL, ZG, FR, BS, VD, NE, AG lehnen ihn ab, weil das von der SGK-N vorgeschlagene Modell genüge, andernfalls Rentenbezüger auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssten und benachteiligt würden, der Entscheid darüber in die Kompetenz des obersten Organs falle oder eine solche Regelung nicht systemkonform sei. Die übrigen offiziellen Vernehmlassungsadressaten sprechen sich mehrheitlich gegen eine solche Vorschrift aus. Nach deren Ansicht sollen Überschüsse und freie Mittel an die Versicherten ausgeschüttet werden können, auch wenn die örVE noch nicht vollständig kapitalisiert ist (SP, LPS, SAB, SGB, KV Schweiz). Andere lehnen eine entsprechende Regelung als systemfremd ab (sgv, ASIP, ARPIP, Schw. Kammer der Pensionskassenexperten). Von den Spontanteilnehmern unterstützen 59 Sonderregeln für örVE, 38 lehnen solche ab. Einzelne schlagen eine periodische Anpassung des Zieldeckungsgrades vor (Y. Müller).

12/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08