Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten
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ASIP, VD und GE lehnen gemeinsam mit verschiedenen Spontanteilnehmern (CiP, Conférence des directeurs des Caisses publiques de Suisse romande,CPPVF, CPCL, Les Retraites populaires) die vorgeschlagene Ausfinanzierung örVE innert 30 Jahren grundsätzlich ab. Diese befürchten den Verlust der Glaubwürdigkeit der zweiten Säule und sprechen sich für die Beibehaltung des Systems der Teilkapitalisierung aus, weil bei örVE die Perennität auch weiterhin gegeben sei, keine ökonomische Notwendigkeit zur Aufhebung der Teilkapitalisierung bestehe, die gleiche Generation als Steuerzahler und beitragspflichtige Versicherte doppelt bestraft würde, die positiven Effekte einer Vollkapitalisierung nicht nachgewiesen seien, die makroökonomischen und sozialen Auswirkungen der Ausfinanzierung ungenügend analysiert wurden und die Ausfinanzierung innert 30 Jahren für verschiedene Gemeinwesen zu untragbaren Lasten führe. Insgesamt sind die Spontanteilnehmer jedoch relativ ausgewogen: 59 Teilnehmer unterstützen eine volle Ausfinanzierung innert 30 Jahren, 51 lehnen diesen Vorschlag ab. Als Gründe für die Ablehnung werden unbekannte Rahmenbedingungen (Betroffene, Umfang) für die Ausfinanzierung, zu hohe Kosten mit zu hoher Belastung der Steuerzahler, die Ebenbürtigkeit einer korrekt durchgeführten (kostengünstigeren) Teilkapitalisierung, die übermässige Belastung einer Versicherten- bzw. Beitragsgeneration sowie eine zu lange oder auch zu kurze Frist zur Ausfinanzierung genannt. Bei den Befürwortern wird angesichts der mit einer Ausfinanzierung verbundenen Kosten grs. auch ein Zeithorizont von 40 bis 50 Jahren in Betracht gezogen,
5.1.8 Periodische Berichterstattungspflicht des Bundesrates
In Bezug auf die periodische Berichterstattungspflicht überwiegt bei den offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern die Zustimmung deutlich (35 Ja : 17 nein). Die Gegner schlagen entweder einen kürzeren Zeithorizont von 5 Jahren (JU, OW, AG) bzw. einen jährlichen Rhythmus für die Berichterstattung (Innovation 2. Säule) vor oder erachten eine Berichterstattung als nicht notwendig, weil sie die volle Ausfinanzierung insgesamt ablehnen (SP, SAB, travail.suisse, KV Schweiz, ARPIP, Treuhand-
Kammer).
Bei den Spontanteilnehmern überwiegt ebenfalls die Zustimmung zur periodischen Berichterstattung des Bundesrates (73 Teilnehmer dafür, 36 Teilnehmer dagegen). Häufig wünschen die Gegner eine häufigere Berichterstattung, d.h. alle 5 statt bloss alle 10 Jahre.
5.2 Zu den vorgeschlagenen institutionellen Änderungen
5.2.1 Rechtliche, finanzielle und administrative Verselbstständigung bzw. Ausgliederung der
öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und der Aufsichtsbehörden
Die Ausgliederung der örVE und der zuständigen Aufsichtsbehörden aus der Verwaltung des Gemeinwesen und ihre rechtliche und finanzielle Verselbstständigung befürworten 20 Kantone (GR, ZH, TG, AR, GL, AI, VS, ZG, LU, NW, SH, SZ, UR, BS, VD, GE, BE, NE, AG, SO), dagegen sprechen sich 3 aus (JU, FR, BL). JU erachtet die Festlegung von Leistungen und Beiträgen durch das Gemeinwesen so lange als notwendig, als dieses im Rahmen einer Staatsgarantie Leistungen garantiert. FR ist mit der juristischen und administrativen, nicht aber mit einer finanziellen Verselbstständigung einverstanden, so lange eine Garantie bestehe. BL erachtet die administrative Verselbstständigung als unzulässigen Eingriff in die kantonale Autonomie. TI ist mit der Verselbstständigung der örVE, nicht jedoch mit derjenigen der Aufsichtsbehörde einverstanden. AG beantragt darüber hinaus, dass zumindest während der Übergangsphase auch Sondervollmachten bei verwaltungsrechtlichen Ausstandsgründen zulässig sein sollen, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Auch bei den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern überwiegt die Zustimmung zum Vorschlag (SP, LPS, CVP, FDP, Schw.
Städteverband, SAB, SGB, travail.suisse, KV Schweiz, sgv, economiesuisse, Swissbanking, Schw. Arbeitgeberverband, Konferenz der kt. BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, Procap, SVS, Treuhand-Kammer, ASIP, SAV, Schw. Kammer der Pensionskassenexperten, SVV,
Innovation 2. Säule, FER); nur VASOS spricht sich dagegen aus.
10/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08