Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Perennitätsreserven ausreichend geäufnet werden müssten. Auch bei den Spontanteilnehmern überwiegt die Zustimmung (71 Teilnehmer für, 30 Teilnehmer dagegen).
5.1.6 Zum Konzept der Teilliquidation
Dem vorgeschlagenen Konzept der Teilliquidation, wonach vom Grundsatz der vollen Ausfinanzierung des austretenden Versichertenkollektivs abgewichen werden darf, wenn sich die beiden beteiligten Vorsorgeeinrichtungen auf den tieferen Ausfinanzierungsgrad der aufnehmenden Vorsorgeeinrichtung einigen oder mangels Garantie eines Gemeinwesens ein versicherungstechnischer Fehlbetrag mitgegeben werden darf, stimmen mit Ausnahme von FR und AG alle Kantone zu. Von den übrigen offiziellen Vernehmlassungsteilnehmern sprechen sich SVP (vgl. Ziff. 4), SAB, Swissbanking gegen den Vorschlag zur Regelung der Teilliquidation aus, alle übrigen stimmen zu, soweit sie sich zur Frage haben vernehmen lassen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Spontanteilnehmern, bei denen 82 Teilnehmer den Vorschlag unterstützen und 21 Teilnehmer ihn ablehnen.
5.1.7 Ziel der vollen Ausfinanzierung innert 30 Jahren
Die vorgeschlagene Frist zur Ausfinanzierung wird von 16 Kantonen abgelehnt (GR, ZH, TG, JU, AI, VS, TI, SG, NW, FR, BS, VD, GE, NE, AG, SO) und von 10 (AR, GL, ZG, LU, OW, SH, UR, BL, BE, SZ) gutgeheissen. Bei den Parteien unterstützen LPS und CVP den Vorschlag, SVP, SP und FDP lehnen ihn ab. Die LPS favorisiert dabei jedoch eine Ausfinanzierung innert 50 Jahren anhand eines Finanzierungsplans, der eine stetige Ausfinanzierung vorsieht. Gemäss SP handelte es sich beim System der Teilkapitalisierung um ein bisher zulässiges, bewährtes Finanzierungssystem, dessen Abschaffung unter Berücksichtigung der notwendigen Wertschwankungsreserven rund 50 Mrd Franken kosten würde. Diese Kosten wären vom Gemeinwesen und nicht von den Versicherten (höhere Beiträge, tiefere Leistungen) zu tragen. Die FDP lehnt einen mittelfristigen Wechsel zu Vollkapitalisierung ab und erachtet den Nutzen einer vollen Ausfinanzierung innert 30 Jahren als zweifelhaft. Die SVP verlangt eine sofortige Ausfinanzierung, mit der die Schuldensituation und der verfälschte Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen Körperschaften bereinigt und die Eigenverantwortung erhöht würde.
Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden erachten Swissbanking und der sgv die volle Ausfinanzierung als richtig. Währenddem der sgv jedoch eine maximale Frist von 20 Jahren als angemessen erachtet, plädiert Swissbanking dafür, bei Vorsorgeeinrichtungen mit besonders tiefem Deckungsgrad die Möglichkeit zur Verlängerung der Frist auf 40 Jahre oder auch 50 Jahre vorzusehen. Bei den Gegnern steht die Unvereinbarkeit des differenzierten Zieldeckungsgrades mit dem Endziel einer vollen Ausfinanzierung (SGB, KV Schweiz), die damit verbundenen Kosten, die entstehende Ungleichbehandlung der Generationen und fehlende Bestimmungen über die Durchführung der vollen Ausfinanzierung (travail.suisse) im Vordergrund. Die SAB verweist in diesem Zusammenhang auf ein Modell eines gesamtschweizerischen Mindestdeckungsgrades von 80%, der innert 40 Jahren von allen Vorsorgeeinrichtungen erreicht werden müsste.
Bei den Behörden, Versicherten und Durchführungsinstitutionen unterstützen nur Procap, SAV und SVS die Ausfinanzierung innert 30 Jahren. Die Gegner (u.a. VASOS) monieren einerseits, dass das Teilkapitalisierungssystems mittelfristig abgeschafft werde (Treuhand-Kammer, ASIP) oder das Ziel der Ausfinanzierung nicht mit dem Finanzierungsmodell des differenzierten Zieldeckungsgrades vereinbar sei (Kammer der Pensionskassenexperten), andererseits wird bezweifelt, dass örVE mit sehr tiefem Ausgangsdeckungsgrad in der Lage seien, die Deckungslücke innert 30 Jahren auszufinanzieren (Konferenz der BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden). Bei den weiteren eingeladenen Organisationen unterstützt nur der SVV die Zielsetzung der Ausfinanzierung innert 30 Jahren. Innovation 2. Säule und FER lehnen sie hingegen ab, weil die volle Kapitalisierung besser mittels Planverpflichtungen oder durch eine etappenweise Anhebung des Zieldeckungsgrades von 70% auf 100% innert 40 Jahren erreicht werden könne.
9/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08