Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten

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Bei den Parteien unterstützen SP und LPS die vorgeschlagene Regelung, SVP und EVP lehnen diese ab, da die Festlegung des Ausgangsdeckungsgrades per Stichtag willkürlich erscheine (EVP). Die FDP erachtet es als richtig, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem Ausgangsdeckungsgrad > 100% am Stichtag künftig nicht mehr zum System der Teilkapitalisierung wechseln dürften, merkt in Bezug auf die Aufhebung der Staatsgarantie nach erfolgter Ausfinanzierung hingegen an, dass dafür vorgängig ausreichende Wertschwankungs- und Perennitätsreserven geäufnet worden sein müssten.

Unentschieden in dieser Frage ist der Schw. Städteverband, dessen aktuell bereits ausfinanzierte Mitglieder den Vorschlag unterstützen, wohingegen Mitglieder, deren Vorsorgeeinrichtungen aktuell einen (sehr) tiefen Deckungsgrad aufweisen, den Vorschlag ebenso wie die SAB ablehnen.

Bei den Dachverbänden der Wirtschaft unterstützt die Mehrheit der Teilnehmenden (SGB, sgv, travail.Suisse, KV Schweiz, Swissbanking) den vorgeschlagenen Ansatz, economiesuisse und Schw. Arbeitgeberverband lehnen ihn ab, weil vor der Aufhebung der Staatsgarantie Wertschwankungs- und Perennitätsreserven geäufnet werden müssten.

Die Konferenz der kt. BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden unterstützt den Vorschlag.

Aus dem Kreis der Versicherten befürworten Procap und SSR den Vorschlag, VASOS lehnt ihn ab. Bei den Durchführungsstellen sprechen sich die Treuhand-Kammer, SAV und die Kammer der Pensionskassenexperten dafür, ASIP dagegen aus. Bei den weiteren Organisationen überwiegt die Zustimmung (SVV, Innovation 2. Säule, FER). Einzig ARPIP spricht sich dagegen aus.

Bei den Spontanteilnehmern überwiegt die Zustimmung (63 Teilnehmer). Die Gegner (42 Teilnehmende) argumentieren, dass ein Wechsel der örVE zur Vollkapitalisierung und die Aufhebung der Staatsgarantie nicht bereits bei einem Gesamtdeckungsgrad von 100%, sondern erst nach Äufnung ausreichender Wertschwankungs- und Perennitätsreserven erfolgen dürfe (Conférence des directeurs des caisses publiques de Suisse romande, Les Retraites populaires, CPCL, Caisse intercommunale de pension, Caisse de pension de l’État de Neuchâtel) bzw. über den Wechsel zur Vollkapitalisierung vom obersten Organ zu entscheiden sei (ZV). Andere befürchten, dass der Ausgangsdeckungsgrad im Zeitpunkt des Inkrafttretens zugunsten des Gemeinwesens zu hoch angesetzt werden, so dass die in der Folge eintretenden Fehlbeträge im Rahmen von Sanierungsmassnahmen von den Versicherten (mit-) getragen werden müssen, anstatt dass sie bei richtiger Festsetzung vom Gemeinwesen im Rahmen der Staatsgarantie zu tragen wären (CPPVF). Dritte erachten die vorgeschlagene Regelung als Überregulierung (J. Probst).

5.1.3 Finanzierungsmodell des differenzierten ZDG

Das Finanzierungsmodell des differenzierten ZDG wird von 22 Kantonen befürwortet, FR und GL lehnen das Modell ab. Damit würden weder die verschiedenen finanziellen Rahmenbedingungen zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beseitigt, noch eine volle Ausfinanzierung erreicht (GL). FR favorisiert generell einen obligatorischen Mindestzieldeckungsgrad von 80%, wobei der Deckungsgrad aller örVE mindestens aber 60% betragen müsse.

Auch die Parteien sprechen sich mehrheitlich für das zur Diskussion gestellte Modell eines differenzierten Zieldeckungsgrades aus (SP, LPS, CVP, FDP). Dagegen ist die SVP.

Die SAB spricht sich demgegenüber für einen vom obersten Organ mit Hilfe des Experten für berufliche Vorsorge im Reglement festgelegten Deckungsgrad aus, der innert 40 Jahren erreicht werden muss.

Die teilnehmenden Dachverbände der Wirtschaft (SGB, travail.Suisse, KV Schweiz, sgv, economiesuisse, Schw. Arbeitgeberverband) und die Konferenz der kantonalen BVG-und Stiftungsaufsichtsbehörden unterstützen das vorgeschlagene Finanzierungsmodell geschlossen.

7/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08