Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 19 Seiten

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Vernehmlassungsadressaten, die sich zur Vorlage geäussert haben und jene der Spontanteilnehmer separat ausgewiesen.

Übersicht bzl. der Vernehmlassungsteilnehmer Adressaten Keine Stellungnahme Stellungnahme

1 Kantone + Konferenz der Kantonsre- 27 126

gierungen 2 Parteien 16 106

3 Dachverbände der Gemeinden, Städte 3 12

und Berggebiete 4 Dachverbände der Wirtschaft 8 17

5 Behörden und verwandte Institutionen 3 21

6 Versicherte, Leistungsbezüger, 19 145

Selbstständige 7 Vorsorge- und Versicherungseinrich- 14 86

tungen, Durchführungsstellen 8 Weitere Organisationen 15 114

Subtotal 105 4657

9 Spontanteilnahme115

Total 105 46172

3 Zusammenfassung

Die Mehrheit der Teilnehmer findet die Angleichung der finanziellen Rahmenbedingungen für örVE tendenziell richtig und ebenso, dass nur örVE mit einem Gesamtdeckungsgrad < 100% am Stichtag überhaupt noch im System der Teilkapitalisierung weitergeführt werden können, sofern diese über eine Staatsgarantie und einen Finanzierungsplan verfügen (vgl. Ziff. 5.1.1 + 5.1.2).

Das sowohl dem Vorschlag des Bundesrates als auch demjenigen der SGK-N zugrunde liegende Finanzierungsmodell des differenzierten Zieldeckungsgrades wird mehrheitlich unterstützt (vgl. Ziff. 5.1.3). Die Geister scheiden sich jedoch an der Frage, ob und wie lange die Teilkapitalisierung überhaupt noch zugelassen sein soll. Das vorgeschlagene Modell des differenzierten ZDG wird vereinzelt ganz abgelehnt, weil entweder ein anderes Modell der Teilkapitalisierung (bspw. gesamtschweizerischer Mindestdeckungsgrad von 80%) oder sofort die vollständige Ausfinanzierung verlangt wird (vgl. Ziff. 4). Die vorgeschlagenen Regeln zur Staatsgarantie und zur Teilliquidation werden mehrheitlich unterstützt (vgl. Ziff. 5.1.4 + 5.1.5).

Unproblematisch ist die vorgeschlagene Verpflichtung des Bundesrates, dem Parlament periodisch über die finanzielle Lage örVE Bericht zu erstatten. Soweit sich die Teilnehmer dazu geäussert haben, stimmen sie dieser Verpflichtung mehrheitlich zu (vgl. Ziff. 5.1.8).

Mehrheitlich unterstützt werden auch die Vorschläge für eine rechtliche, finanzielle und organisatorische Verselbstständigung örVE und der Aufsichtsbehörden, der damit verbundenen Kompetenz-

4/19 Ergebnis Vernehmlassung, Jan. 08