Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 83 Seiten

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wand bedeuten, andererseits gibt das Gesetz den Kantonen die Möglichkeit, die kantonsärztlichen Dienste gemeinsam zu organisieren. Entlastet werden die Kantone insbesondere durch die Übertragung zahlreicher Koordinationsaufgaben an den Bund.

Das Gesetz trägt grundsätzlich dem föderalistischen Prinzip Rechnung und belässt oder überträgt den Kantonen zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen, die sowohl personellen als auch finanziellen Mehraufwand bedeuten können: z.B. Durchführung epidemiologischer Abklärungen; Erhebung von Beobachtungen; Betrieb eines regionalen Labornetzwerks; Durchführung von unentgeltlichen Impfungen; Überwachung der Durchimpfung; Entschädigungen an Schäden aus Impfungen; Ergreifen von Massnahmen wie Quarantäne und Absonderung oder medizinische Überwachung. Ein Teil dieser Aufgaben sind bereits heute im Vollzug der Kantone verwirklicht. Die Kantone sind auch zuständig für die Beschwerdeverfahren und die Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen.

Auch werden Anpassungen im kantonalen Recht erforderlich werden. Hingegen sind auf kommunaler Ebene keine Auswirkungen zu erwarten.

Im Rahmen der RFA wird nach der Vernehmlassung unter Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern der Kantonsärzteschaft eine genauere Abschätzung des Mehraufwandes und der möglichen Einsparungen in finanzieller und personeller Hinsicht durchgeführt.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Für die Schweizer Volkswirtschaft kann ein Krisenereignis, wie z.B. eine Influenzapandemie, jeweils abhängig vom seinem Ausmass, zu unterschiedlich grossen Ausgaben, Unsicherheiten und Konsequenzen führen. In einer vom BAG beauftragten Studie aus dem Jahre 2001 wurden die direkten Kosten (gesteigerte Nachfrage nach Gesundheitsleistungen) und die indirekten Kosten bei einer durchschnittlichen Grippe-Epidemie auf 300 Millionen CHF beziffert, bei einer grösseren Influenza-Pandemie bis 2.3 Milliarden CHF. Dabei entfällt der Grossteil der Kosten auf die indirekten Kosten (Arbeitsplatzausfälle) - siehe Grafik.

Normale Grippe Grössere Influenza-

Pandemie

Direkte Kosten (Gesundheits- 100 Mio CHF 400 Mio CHF

wesen)

Indirekte Kosten (Volkswirt- 200 Mio CHF 1'900 Mio CHF

schaft)

Total CH 300 Mio CHF 2'300 Mio CHF

Das revidierte Gesetz soll durch die vorgeschlagenen Verbesserungen helfen, Zeit zu gewinnen und indirekte Kosten (z.B. Absenzen vom Arbeitsplatz) zu senken. Um