Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 83 Seiten
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einem jährlichen Aufwand von CHF 110'000 gerechnet (40'000 Personal, 70'000 Sachaufwand).
– Das neu zu gründende Koordinationsorgan (Art. 54) und die Sitzungskosten (Vergütungen, Unterlagen, etc.) wird personelle Mittel von CHF 25'000 und Sachkosten von CHF 5'000 jährlich verursachen.
– Falls der Bundesrat einen Krisenausschuss nach Artikel 55 einberuft, werden zusätzliche Kosten pro Jahr von CHF 50'000 anfallen. Damit werden auch notwendige Übungen des Krisenausschusses abgedeckt.
– Die internationale Zusammenarbeit bedingt Planungs- und Koordinationsaufgaben, Sicherstellung der internationalen Kontakte und Unterstützung internationaler Projekte (z.B. accord sanitaire mit Frankreich) und löst zusätzliche Kosten von jährlich CHF 140'000 aus (CHF 80'000 für personelle und CHF 60'000 für Sachaufwände). Diese Aktivitäten dienen dem Abgleich von Verhütungs- und Bekämpfungsmassnahmen und der Teilnahme der Schweiz an internationalen Projekten im Bereich der übertragbaren Krankheiten. Falls ein Krankheitsausbruch grenzüberschreitend ist, schafft dies zudem Vertrauen im Grenzbereich (z.B. bei der Grenzbevölkerung) und ermöglicht der Schweiz, sich international bei den wichtigsten Behörden und Organisationen einzubringen.
– Der Aufbau einer krisensicheren Infrastruktur für die nationale IGV-Anlaufstelle erfordert eine einmalige Investition von CHF 500'000 und benötigt für den Betrieb personelle Aufwendungen von CHF 15'000 (Pikettdienst) und Sachaufwände (insbesondere Betrieb der Infrastruktur) von CHF 160'000 jährlich.
– Die im Gesetz vorgeschriebene regelmässige Evaluation wird Kosten von je CHF 150'000 auslösen.
Ausserdem gilt es zu berücksichtigen, dass mit dem neuen Gesetz der Bund Aufgaben übernimmt, die zuvor z.T. bei den Kantonen lagen. Damit wird das Vorgehen koordiniert und Doppelspurigkeiten können vermieden werden.
Im Rahmen der Vorbereitungen auf eine allfällige Pandemie hat der Bund im 2006 gemäss Bundesratsbeschluss Impfstoffe und Medikamente beschafft oder reserviert (einmalige Ausgaben von CHF 180 Mio). Diese Kosten sind nicht zu vernachlässigen, haben aber gesamtwirtschaftlich kaum einen Einfluss und betreffen präventive Massnahmen, die aus Kosten-Nutzen-Sicht in der Regel zu den besonders effizienten Massnahmen zählen.
Noch zu analysieren bleibt, ob organisatorische Anpassungen auf Niveau der Bundesbehörden nötig sind und ob die bestehenden Informatiksysteme (z.B. bezüglich Datenqualität und automatisiertem Datenaustausch auf Bundesniveau und mit den Kantonen sowie zu internationalen Organisationen und Behörden) den Anforderungen genügen.
3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Die Revision führt für die Kantone unter anderem dazu, dass die professionellen Ansprüche an die kantonsärztlichen Dienste klarer und umfassender definiert werden. Je nach bereits bestehender Praxis kann dies für die Kantone einen Mehrauf-