Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 83 Seiten

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als solche sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht sehr bedeutsam. Sie können aber gerade im Tourismus und evtl. im Geschäftsverkehr weiter reichende Folgeeffekte auslösen.

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bedeutsam ist die Frage, ob es sich um eine Epidemie handelt, die allein auf die Schweiz begrenzt ist oder ob die Epidemie auch in anderen (europäischen) Ländern auftritt. Bei einer international verbreiteten Epidemie (Pandemie) dürften die wirtschaftlichen Folgen zwar im Allgemeinen grösser sein. Wenn die Epidemie nur in der Schweiz eintritt, können die Folgen für die Schweiz trotzdem gravierender sein, weil die Schweizer Wirtschaft im Vergleich zu den ausländischen Mitbewerbern beeinträchtigt und (kurzfristig) weniger wettbewerbsfähig ist. Besonders augenfällig wird dies beim Tourismus.

Nicht nur eine einzelne Branche betreffend, sondern auch mit weit reichenden Folgen wäre die Schliessung von Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Während grössere Betriebe und wissensbasierte Betriebe eher mit den daraus folgenden Arbeitsausfüllen umgehen können, geraten KMU und Unternehmen mit standortgebundenen Tätigkeiten (Gewerbe und Industrie, Handel, z.T. persönliche Dienstleistungen) rascher in Schwierigkeiten, den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Im Gesundheitswesen fällt die Selbstregulierungspflicht zu nosokomialen Infekten und medikamentenresistenten Erregern für Spitäler ins Gewicht. Grössere Spitäler verfügen zwar bereits über solche Regulierungen, mit der Pflicht wird aber beabsichtigt, dass alle Spitäler flächendeckend diese wichtigen Regulierungen bei sich einführen.

Bereits in Normalzeiten können auf die Laboratorien und evtl. auf die Kühlturmhersteller zusätzliche Aufwendungen zukommen. Bei den Laboratorien, die heute noch über keine Bewilligung verfügen, werden Zusatzaufwendungen nötig, die aber im Vergleich zu einer Akkreditierung viel geringer ausfallen werden.

Beim Waren- und Güterverkehr kann davon ausgegangen werden, dass er in der Regel nur geringfügig tangiert wird. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Güterverkehr für die Versorgung und die Exportindustrie von grosser Bedeutung ist und Störungen gesamtwirtschaftlich relevant werden können.

Bei allen Massnahmen in Krisenzeiten handelt es sich um zeitlich befristete Massnahmen von einigen Wochen bis Monaten. Durch die staatlichen Eingriffe kann die Wettbewerbsfähigkeit kurzfristig geschwächt sein, sofern Länder, zu denen die Schweiz in Konkurrenz steht, nicht ebenfalls von einer Epidemie betroffen sind oder für einzelne Branchen weniger einschneidende Massnahmen treffen. Diese Schwächung dürfte aber in aller Regel keine anhaltenden Folgen haben.

Grobe Kosteneinteilung (Schätzungen)

Eher geringe Kosten: Mittlere Kosten: Hohe Kosten: Sehr grosse Kosten: bis 10 Mio. CHF ca. 10-20 Mio. CHF ca. 20-100 Mio. CHF > 100 Mio. CHF Labors Spitäler Luftfahrt Schulen Kühlanlagehersteller Ärzte Veranstalter Öffentlicher Verkehr Güterverkehr Quelle: Regulierungsfolgenabschätzung (Juni 2007)