Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten

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sein, dass hier mit Steuergeldern Informationskampagnen durchgeführt werden. Wenn Organisationen diese Gelder für eigene politische Ziele missbrauchen, müsse die Politik Einschränkungen machen.

Die GDK hält die einzelnen Massnahmen für sich betrachtet für sinnvoll, steht aber der Vielfalt der Massnahmen in ihrer Gesamtheit mit einer gewissen Zurückhaltung gegenüber.

FR begrüsst diese Neuerung, die für ein modernes Verständnis der öffentlichen Gesundheit stehe. VD weist auf Schwierigkeiten im Bereich des Schaffens von Anreizen hin, da Anreize praktisch nur sehr schwierig umzusetzen seien. Es erscheine darüber hinaus sinnvoller, Institutionen oder Unternehmen zu präventiven Massnahmen anzuhalten, als Anreize für das Individuum oder für Personengruppen vorzusehen.

Die FDP unterstützt diese Neuerung im Wissen um das Ausmass von potentiellen epidemiologischen Gefahren und die rasche Ausbreitung von Epidemien. Damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht verletzt werde, sei jedoch die Deklaration einer besonderen Lage respektive einer ausserordentlichen Situation entscheidend. Es dürften keine Zweifel bzgl. der Notwendigkeit der durch Personen, Bevölkerungsgruppen und Institutionen zu unterstützenden Massnahmen auftreten, damit die Massnahmen dann auch wirklich konsequent umgesetzt würden und greifen könnten. Aus diesem Grund sei eine frühzeitige Information der Behörden und der Bevölkerung durch die Kantone und Gemeinden wichtig; die Informationen müssen bekannt sein, bevor eine ausserordentliche Situation eintreten könne.

GRÜNE fürchten, dass ohne grosse Wirkung ein Vorbereitungs- und Massnahmensalat angerührt werden könnte.

IDS bringt Vorbehalte an, was das Prinzip der Vorsorge betrifft. Zwar sei eine zusätzliche Anstrengung in den Bereichen der Prävention und der Sensibilisierung der Bevölkerung und bestimmter Personengruppen notwendig. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten als eigentlicher Zweck des Gesetzes dadurch nicht geschwächt würde.

FAMH und SGM weisen darauf hin, dass die Massnahmen im Einzelfall zu klären seien. Einzelne Formulierungen seien aber zu wenig eindeutig. Auf unscharfe Formulierungen weist auch ECON hin.

ICBM hält das Schaffen von generischen Richtlinien für den besseren Weg und möchte die Umsetzung den Kantonen überlassen.

SApV erachtet die Bestimmungen als adäquat, soweit die Apothekerinnen und Apotheker endlich in die Präventionsaktivitäten eingebunden seien. Aufgrund ihrer anerkannten Kompetenz in diesem Bereich sei eine entsprechende Einbindung unerlässlich.

Für Cpat stellt die individuelle Verantwortung ein Prinzip dar, das gestärkt werden soll. Es dürfe jedoch nicht als Vorwand für zusätzliche staatliche Handlungen dienen. So sei es insbesondere nicht angebracht, dass der Bund im Bereich der Bildung, insbesondere im Bereich der Weiterbildung tätig werde.

AI hält die Massnahmen nach Artikel 42 für nicht ausreichend (siehe Stellungnahme bei Art. 42).

AHS fragt sich, ob den privaten Organisationen, die in der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten aktiv sind, ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden sollte.

Die Flughäfen als direkt Betroffene machen auf die hohen Folgekosten aufmerksam (siehe dazu die Stellungnahmen zu den in der Frage zitierten spezifischen Artikeln).