Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten

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SVP schlägt die Streichung des Artikels vor, da er ansonsten dazu missbraucht würde, um unnötige Gesundheitsprävention von nicht übertragbaren Krankheiten zu forcieren.

Auch IDS schlägt die Streichung vor, weil die Tragweite der Bestimmung nicht klar sei. Es sei allenfalls möglich, dem Vorsorgeprinzip einen symbolischen Wert zu verleihen, indem ein zweiter Satz in Artikel 3 aufgenommen würde: "Er berücksichtigt dabei das Vorsorgeprinzip".

3.2 2. Kapitel: Aufklärung und Information

CPat, SGV und VSIG machen darauf aufmerksam, im Titel des Kapitels das Wort ‚Aufklärung‘ zu streichen.

Artikel 8

Artikel 8 (Aufklärung) wurde im bundesinternen Mitberichtsverfahren gestrichen. Eine Anpassung von Gesetzestext und erläuterndem Bericht war nicht mehr möglich, weshalb Artikel 8 in der Vernehmlassungsvorlage leer blieb.

EKAF weist darauf hin, dass der Hinweis auf einen gestrichenen Artikel die Neugier über dessen Inhalt verstärke. Sie hätte hier Transparenz vorgezogen.

Artikel 9 Information

ASO macht darauf aufmerksam, dass auch die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer vom Bund angemessen informiert werden sollten, wobei die "Schweizer Revue" dafür einen geeigneten Informationsträger darstelle. Auch über die Schweizer Vertretungen im Ausland könne über übertragbare Krankheiten informiert werden. Falls eine Hotline eingerichtet würde, müssten die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ebenfalls Zugang erhalten. VD wünscht einen zusätzlichen Absatz, welcher die Kompetenzen der einzelnen Akteure (EDI, BAG, Kantone, Kantonsärztinnen/Kantonsärzte, Koordinationsorgan, Krisenausschuss) regelt.

SVP verlangt die Streichung des Artikels und stattdessen die Beibehaltung von Artikel 3 des geltenden EpG. Der neue Artikel würde einen Freipass für ausufernde Präventionstätigkeit des BAG darstellen. Von dieser habe die Öffentlichkeit langsam genug. Eine staatliche Umerziehung der Bevölkerung in allen Lebenslagen sei nicht nötig.

Für STI ist es unverständlich, dass die hauptsächlich betroffene Gruppe der Reisenden nicht erwähnt ist.

Um eine wirkungsvolle Information sicherstellen zu können, ist es für SGV und VSIG unerlässlich, dass Bund und Kantone eng mit den Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich zusammenarbeiten (Ärzte, Apotheker, Drogisten usw.).

Absatz 1

EKAF hält die Formulierung von Absatz 1 als sehr gelungen und SApV hofft, dass unter dem Begriff Fachpersonen auch die Apothekerinnen und Apotheker verstanden werden.

Absatz 3

Für AI, GL, LU, SH, TG, ZH und FMH ist dies eine sinnvolle Neuerung. Es wird eine Ergänzung beantragt, die das BAG verpflichten würde, vorgängig zum Erlass der Empfehlungen mit dem Bundesamt für Umwelt und den für den kantonalen Vollzug der Störfallverordnung zuständigen Stellen die angestrebten Ziele sowie die Kostentragungspflicht zu vereinbaren.

Absatz 4

AI, AR, GL, LU, NW, SH, TG, ZH, VKS und VSKT machen darauf aufmerksam, dass auch das BVET im Falle von Zoonosen in die Koordination einzuschliessen sei. Diese Schlussfol-