Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten
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BE erachtet es als unabdingbar, dass der Bund die Koordination übernimmt, wobei aber auch die Kostenfrage überprüft werden müsse, wozu in Artikel 2 ein neuer Abs. 3 einzufügen sei.
ZG wünscht eine Ergänzung von Absatz 2, indem der zweite Satz ergänzt wird „Die Kantone können unter finanzieller Beteiligung des Bundes namentlich:“.
SApV macht darauf aufmerksam, dass Apothekerinnen und Apotheker in Impfkampagnen einbezogen werden müssten, insbesondere zur Gewährleistung der Kühlkette, der regionalen Verteilung, der Informationsvermittlung an die Bevölkerung. Der Einbezug der Apotheken im Pandemiefall eröffne zudem die Möglichkeit, die Wege zwischen Gesunden und Patienten besser zu trennen. Zudem geht SApV davon aus, dass die Ärzte im Fall von Pandemien aus- oder überlastet seien.
SGSH weist darauf hin, dass zur Konkretisierung von Buchstabe a bereits eine Verordnung existiere und dass die Verpflichtung zur Information über Verhaltensregeln gemäss Buchstaben b und c auf Spitäler und ähnliche Institutionen des Gesundheitswesens auszudehnen sei.
SSV und VD begrüssen, dass Impfungen wegen der Möglichkeit der effizienten Information von Schülern und Eltern und der Möglichkeit der klassenweisen Impfung im Rahmen des schulärztlichen Dienstes angeboten werden können.
Für AI, BE, GL, GR, SG und SH soll die Kompetenz in Abs. 2 Bst. d, Impfungen für obligatorisch zu erklären, ausschliesslich beim Bund liegen.
FMH hält es für sinnvoll, dass für gefährdete Bevölkerungsgruppen oder für besonders exponierte Personen Impfungen für obligatorisch erklärt werden können. Es sei aber zu präzisieren, dass Zwangsimpfungen ausgeschlossen seien.
SSV bedauert, dass die Gelegenheit nicht genutzt werde, auch eine Impfpflicht für Berufsgruppen festzuschreiben. NW fordert, dass im Verordnungsrecht geregelt werde, dass Arbeitgeber für bestimmte gefährdete Berufsgruppen Impfungen als obligatorisch erklären können.
SG schlägt eine sprachlich korrekte Formulierung des Absatzes und GE eine Vereinfachung („Impfungen für obligatorisch erklären“) vor. VS schlägt eine Ergänzung des Buchstabens d vor: „für besonders exponierte Personen oder für solche, die Krankheitserreger ausscheiden können“.
Artikel 22 Bewilligungspflicht
FDP, SAMW, SGI und STI befürworten die Einführung einer Bewilligungspflicht mit den vorgeschlagenen Anforderungen vorbehaltlos. GL, GR, NW, SH, TG, UR und SVP erwarten, dass die Bewilligung liberaler geregelt und auf Anforderungen wie der Besitz eines FMH-Titels für Tropenmedizin verzichtet werde. GR weist darauf hin, dass auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften keine spezifischen Voraussetzungen wie Tropenarzt vorsehen würden.
Artikel 23 Überwachung der Impfungen
SH, TG und SVP schlagen vor, auf die Regelung zu verzichten, da diese einen unverhältnismässigen Aufwand auslöse und für die Kantone kaum machbar sei.
LU, NW, FMH, SGSH, SSV und VKS begrüssen die Regelung, weisen aber darauf hin, dass der Mehraufwand ein Problem darstelle. FMH und SGSH regen deshalb an, die nötigen Daten seien über Stichproben zu erheben. SSV erwartet zur Erhebung ein wenig aufwendiges Verfahren, da sonst eine neue Hürde und Demotivation der impfenden Stellen erfolgen könnte. In den Stellungnahmen wird teilweise vorgeschlagen, die Daten seien mit klinischen Studien zu erheben, andere weisen aber darauf hin, dass gerade diese Erhebung nicht über klinische Studien, sondern über bevölkerungsspezifische Beobachtungen erfolgen müsse.