Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 154Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 111 Sachüberschrift und Abs. 2 erster Satz

Übrige Strassen im Eigentum des Bundes

2 Verfügungen, durch die der öffentliche Verkehr auf den übrigen Strassen und Grundstücken des Bundes beschränkt oder ausgeschlossen wird (Art. 2 Abs. 5 SVG), trifft das eidgenössische Departement, dem die mit der Verwaltung der Strasse und des Grundstückes betraute Amtsstelle oder Anstalt untersteht. …

Art. 117c (neu) Übergangsbestimmung zur Änderung vom …….

Auf hängige Beschwerdeverfahren betreffend Massnahmen der örtlichen Verkehrsregelungen auf Nationalstrassen 3. Klasse findet das bisherige Recht Anwendung.

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