Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 157Fedlex · Erläuternder Bericht
2. Abschnitt: Landerwerb (Art. 19 - 26)
(Übernahme der Art. 17 - 24 bisherige NSV)
3. Abschnitt: Ausbau, Umgestaltung und Nutzung (Art. 27 - 31)
Art. 27
(Übernahme Art. 28 bisherige NSV)
Art. 28 Bauvorhaben Dritter innerhalb der Baulinien
In dieser Bestimmung wird Artikel 44 NSG ausgeführt. Sie entspricht weitgehend dem bisherigen Artikel 29 NSV. Neu wird das ASTRA anstelle der vom Kanton bezeichneten Behörden solche Gesuche Dritter innerhalb der Baulinie bewilligen, ungeachtet dessen, wem das Grundstück gehört.
Art. 29 Weitere Nutzungen im Areal der Nationalstrassen
Es wird hier sicher gestellt, dass im Sinne der Eigentümerrechte das ASTRA bestimmt, was auf seinem Eigentum geschieht. Gedacht wird hier insbesondere an die Nutzung Dritter wie Strassenreklamen und Mobilfunkanlagen etc.
Art. 30
(Übernahme Art. 30 bisherige NSV sinngemäss)
Art. 31 Verteilung der Kosten von Anpassungen an militärischen
Verteidigungsanlagen
In dieser Bestimmung wird Artikel 48 NSG ausgeführt. Bisher war dies im Bundesratsbeschluss vom 18. September 1961 über die Kosten von Anpassungen an militärischen Verteidigungsanlagen bei der Erstellung von Nationalstrassen (SR 725.113.42) geregelt. Absätze 2 und 3 sind Ausfluss der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
3. Kapitel: Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes (Art. 32 - 45)
1. Abschnitt: Allgemeines (Art. 32 - 34)
Art. 32 Grundsatz
Für die Fertigstellung des beschlossenen Strassennetzes gelten die Bestimmungen des 2. Kapitels gleichermassen. Abweichende oder ergänzende Regelungen werden in den nachfolgenden Bestimmungen aufgeführt.
Art. 33 Betroffene Strecken
Umsetzung von Artikel 62a Absatz 5 NSG. Die Strecken, die im Rahmen der Fertigstellung nach bisherigem System zu bauen sind, sind im Anhang 1 bezeichnet.
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