Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/102: Verordnung über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich (Zwangsanwendungsverordnung, ZAV) · 9 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Direktionsbereich Öffentliches Recht
Bern, 2. September 2008
Entwurf einer Zwangsanwendungsverordnung.
Zusammenfassender Bericht über die Ergeb-
nisse des Anhörungsverfahrens.
1. Vorbemerkungen
1.1 Gegenstand der Anhörung
Das Bundesgesetz über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG) wurde am 20. März 2008 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Dieses Gesetz enthält verschiedene Aufträge an den Bundesrat (siehe Artikel 14, 16, 17, 26 und 29 ZAG), und einige seiner Bestimmungen bedürfen einer Präzisierung. Dies veranlasst den Bundesrat, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Am 21. Mai 2008 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Anhörung zum Entwurf für eine Zwangsanwendungsverordnung eingeleitet. Dieser Entwurf wurde vom Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe ausgearbeitet, in der drei kantonale Polizeikorps, das Bundesamt für Polizei, die Oberzolldirektion (Rechtsdienst und Grenzwachtkorps), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie das Bundesamt für Migration mitgewirkt haben. Die Anhörung dauerte bis zum 15. August 2008.
1.2 Anhörungsadressaten
Sämtliche Kantonsregierungen und Kantonspolizeien wurden zur Stellungnahme eingeladen, ebenso die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Polizeitechnische Kommission (SPTK), das Schweizerische Polizei-Institut (SPI), das Bundesamt für Migration (BFM, Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug) sowie die Schweizer Sektion von Amnesty International (Amnesty International). Ausserdem wurde der Entwurf dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates zur Information zugestellt.
Alle Kantone, mit Ausnahme der Kantone Genf und Wallis, haben an der Anhörung teilgenommen. Die meisten Kantonsregierungen haben die Bemerkungen ihrer Kantonspolizeien in ihre Stellungnahme einbezogen. Die Kantone Basel-Stadt und Zürich haben jedoch je zwei getrennte Stellungnahmen eingereicht. Ausser der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz haben sämtliche Anhörungsadressaten eine Stellungnahme abgegeben. Überdies hat auch der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) zum Entwurf Stellung genommen.