Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten
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CCIG, CP, FER und IGS monieren, die Bestimmung bevorzuge in einseitiger Weise den öffentlichen Verkehr und widerspreche dem Grundsatz der freien Wahl des Verkehrsmittels.
Vereinzelt werden der Detaillierungsgrad und die Widersprüchlichkeit einzelner Ziele zueinander kritisiert (CP, CS, SIHK).
Der FSU beantragt, Siedlung, Verkehr und Landschaft je in einem eigenen Artikel abzuhandeln. Die vbu und der VCS möchten den Verkehr in einem separaten Artikel regeln.
Der SEV will, dass nur noch dort gebaut wird, wo der öffentliche Verkehr ein gutes Angebot bereitstellt. Für equiterre ist die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr unerlässlich.
Gemäss HEV und VSLG sollten - wie im bisherigen Recht - die „Bedürfnisse der Bevölkerung“ ausdrücklich erwähnt werden. Gleiches wurde von einer beträchtlichen Zahl an Vernehmlassern auch bei den allgemeinen Zielen (Art. 5) gefordert.
Für gewisse Vernehmlasser geht das Erfordernis der „guten“ Erschliessung in den Buchstaben a und c zu weit (BL; SAB, GdePräsSG). Dieses Erfordernis schliesse grosse Teile des ländlichen Raums von der Entwicklung aus (SBV; AGBV, JLwK). Verschiedene Vernehmlasser möchten denn auch den Begriff „gut“ durch „angemessen“ bzw. „hinreichend“ ersetzen (BL, VD; SAB; sgv; bauenschweiz, HEV, KGL, SMU, svit, VIV, VSEI).
Buchstabe a
Während Zürich und die SBB der Vorschrift zustimmen, wird sie vereinzelt abgelehnt (GdePräsSG, HEV). Einige Vernehmlasser möchten die Bestimmung auf die Schaffung kompakter Siedlungen beschränken (bauenschweiz, SFF, SMU, svit, VSEI).
Für den sgv ist der Rückgriff auf den Begriff des weitgehend überbauten Gebiets zu restriktiv.
Einige Vernehmlasser beantragen, neben dem öffentlichen Verkehr auch die andern Verkehrsarten, insbesondere den Individualverkehr, zu nennen (AG, FR, ZG; Belmont; STV). Das Forum Landschaft möchte anstelle des öffentlichen Verkehrs die Infrastrukturausstattung ganz generell erwähnen.
Gemäss dem GdeV ist auf Sparmassnahmen im öffentlichen Regionalverkehr zu verzichten.
Buchstabe b
Zu dieser Bestimmung gab es bloss vereinzelt Ergänzungsanträge (FVPFL, SHS, VSGP).
Buchstabe c
Zustimmend äussern sich die SBB und Zürich.
Diverse Vernehmlasser beantragen, neben dem öffentlichen Verkehr auch die andern Verkehrsarten, insbesondere den Individualverkehr, zu nennen (AG, ZG; FSKB, hotelleriesuisse, KSE, SBauV, SNP). Für FR sollte bei Einrichtungen, die einen beträchtlichen Güterverkehr erzeugen, ein Gleisanschluss als Ziel formuliert werden.
Buchstabe d
In der vorgeschlagenen Formulierung hat diese Bestimmung für FR keine wirkliche Bedeutung.
Buchstabe e
Einige Vernehmlasser möchten, dass auch die Kulturdenkmäler, die archäologischen Stätten und die historischen Verkehrswege ausdrücklich erwähnt werden (ZG; Archäologie, Burgenverein, EKD, KSD, KSKA, NIKE, SHS).
Die Förderung eines qualitativ hoch stehenden Städtebaus gehört für GE in den Einleitungssatz des Artikels.
Buchstabe f
Während sich Metropole zustimmend äussert, beantragt der HEV die Streichung der Bestimmung. Die KVP möchte eigentliche Ausländerquartiere vermeiden. Die SIHK ist skeptisch, ob die soziale Durchmischung raumplanerisch beeinflusst werden kann.
Buchstabe g