Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten
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Buchstabe b
Zürich begrüsst die Bestimmung. Für Metropole sollte insbesondere die Erhaltung der unspektakulären Landschaften ausserhalb der Agglomerationsräume ein Ziel sein.
Einige Vernehmlasser beantragen, den Ausdruck „Überbauungen“ durch „Bauten und Anlagen“ zu ersetzen, da namentlich auch Infrastrukturanlagen die offene Landschaft beeinträchtigten (SSV; ENHK, Forum Landschaft).
AG möchte die Formulierung der Bestimmung verschärfen.
FVPFL, FVPL und VSGP beantragen, die Freihaltung auf nichtlandwirtschaftliche Überbauungen zu beschränken.
Gemäss rivespubliques ist Uferland grundsätzlich von Überbauungen freizuhalten.
Buchstabe c
Für hotelleriesuisse fokussiert die Bestimmung zu stark auf die Landwirtschaft; der Tourismus sei auch explizit zu nennen.
AgriGE, CJA, FVPL und Prométerre beantragen, den Ernährungsaspekt zu thematisieren.
FBS und SOBV fordern einen eigenen Artikel für die Landwirtschaft.
Buchstabe d
Der SSV und Zürich möchten am schärfer formulierten bisherigen Recht festhalten. Archäologie möchte, dass bei baulichen Aktivitäten vorgängig abgeklärt wird, ob archäologische Fundstellen bedroht sind.
rivespubliques moniert, die Kantone hätten heute zu viel unkontrollierten Spielraum für bauliche Aktivitäten im Bereich des Uferlandes.
Buchstabe e
Die Bestimmung wird von aefu, eawag, Rheinaubund und wandern begrüsst.
Entschieden abgelehnt wird sie demgegenüber vom HEV.
Für verschiedene Vernehmlasser ist nicht einsichtig, weshalb nur hier die gewichtigen öffentlichen Interessen vorbehalten werden (BE, NW; FSU, VLP, Zürich). Gemäss SAV und AGPL sind auch die privaten Interessen und die Eigentumsgarantie zu erwähnen.
AGPL beantragt, den Ausdruck „Begehung“ (le passage le long de celles-ci) zu streichen.
SP und rivespubliques sprechen sich für die öffentliche Zugänglichkeit der Ufer aus.
Buchstabe f
Zürich begrüsst die Bestimmung.
Etliche Vernehmlasser beantragen, Erholungsräume und Naturräume separat zu regeln, da zwischen den beiden ein Konfliktpotenzial bestehe (GrüneCH; aefu, biosuisse, greenpeace, Hausverein, HSR, pro natura, SAV, SL, SVS, vbu, VCS, VKMB, vogelwarte, WWF).
BL beantragt Streichung, soweit der Buchstabe nicht mit dem bisherigen Recht übereinstimme.
Für AG, SG und das Forum Landschaft ist die Bestimmung überladen bzw. zu detailliert.
Für verschiedene Vernehmlasser gehört der Verweis auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz nicht in ein Grundsatzgesetz (SSV; sgv; bauenschweiz, Chur, KGL, SMU, VSEI).
Die KSD kann sich einverstanden erklären, sofern auch die schützenswerten Landschafts- und Ortsbilder sowie die historischen Verkehrswege erfasst werden. Die EKD und NIKE beantragen, die archäologischen Stätten, die Baudenkmäler und die historischen Verkehrswege explizit zu erwähnen. Gemäss Metropole und WSL sollte die Vernetzung nicht auf BLN-Gebiete beschränkt sein. Die JFK regt ein eigentliches Durchlässigkeitskonzept an.