Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht
Etliche Vernehmlasser möchten den Begriff der Kulturlandzonen durch Nichtbauzonen ersetzen (AG, BS; Grüne CH; sgv; aefu, biosuisse, Bündner Planerkreis, eawag, ENHK, Hausverein, pro natura, SFV, SL, svit, SVS, VCS, VKMB, vogelwarte, WWF).
Es wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass der deutsche Begriff der Kulturlandzonen und der französische Begriff der zones rurales bzw. der italienische Begriff der zona coltiva inhaltlich nicht deckungsgleich sind (TI; SSV; BPUK, CEAT, INTER, LDK, pro natura).
Eine beträchtliche Zahl an Vernehmlassern, insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, befürchtet eine Schwächung der Landwirtschaft (AG, LU, SZ; SVP; SAB; SBV; AGBV, alb, Bell, biosuisse, BVSZ, BZS, CAJB, CEAT, CH-IGG, CJA, Favorit, FBS, FVPFL, FVPL, Gallo, INTER, JLwK, LBV, LDK, LOS, Prométerre, SBLV, SEG, sgp, SMP, SOV, uniterre, VKMB, VSGP, zbb, ZGBV, ZHBV, ZMP; Schüpbach).
Absatz 3
FR, FRR, pusch und WWF möchten die Schutzzonen als dritten Grundzonentyp beibehalten. Das Forum Landschaft weist darauf hin, dass der Schutzgedanke nicht geschwächt werden dürfe.
Einige Vernehmlasser beantragen, neben den Gebieten auch die Einzelobjekte zu erwähnen (Burgenverein, EKD, KSD, KSKA, NIKE).
Andere Vernehmlasser möchten die Aufzählung, wie sie im geltenden Artikel 17 RPG vorgenommen wird, beibehalten (BS; Archäologie, KBNL, WWF) und durch einen ausdrücklichen Schutz der Fruchtfolgeflächen ergänzen (agridea, SBLV, suissemelio).
Verschiedene Vernehmlasser weisen darauf hin, dass ein ganzes Massnahmenbündel für einen effektiven Kulturlandschutz nötig sei (SVP; SBV; AGBV, JLwK, PräsKKVA, SMP, zbb, ZHBV).
VS bedauert den Verzicht auf die weiteren Zonen nach Artikel 18 RPG.
FSKB, KSE, SNP legen demgegenüber Wert darauf, dass der Planungsprozess wertneutral durchgeführt wird, ohne a priori Schutzmassnahmen zu implizieren.
Die LDK fordert für Schutzzonen einen Bedürfnisnachweis.
Gemäss Jagd sollte an Stelle von „Naturschutzzonen" von „Naturzonen" oder „Biodiversitätszonen" gesprochen werden.
Die VKF begrüsst die Regelung der Gefahrenzonen.
Gemäss FR sollten die Gefahrenzonen jedoch nicht zusammen mit den Schutzzonen geregelt werden. Zudem sollte es gemäss FR und VD möglich bleiben, auf gefährdete Gebiete hinzuweisen, ohne dass damit automatisch grundeigentümerverbindliche Implikationen verbunden seien.
AG und Zürich möchten die bisherigen „weiteren Zonen und Gebiete“ auf Nutzungen beschränken, die mit der Erhaltung der natürlichen Ressource Boden vereinbar und auf einen Standort ausserhalb Baugebiet angewiesen sind. Für diese „beschränkten Bauzonen“ seien minimale Kriterien in das REG aufzunehmen.
Absatz 4
Die Unterstützung einer rationellen Energieversorgung durch die Nutzungsplanung wird von verschiedenen Vernehmlassern begrüsst (AEE, erdgas, SGS, holzenergie, SBLV, swissolar, Zürich).
Andere hingegen lehnen diese gänzlich ab (AG, SG; bauenschweiz, FSKB, GdePräsSG, KGL, KSE, SMU, SNP, VSEI).
Im Einzelnen wird die vorgeschlagene Bestimmung zum Teil kritisch beurteilt (La-Chaux-de-F, SVU, VSE, Zürich).
Absatz 5
Die verbindlich vorgeschriebene Koordination der Nutzungsplanung mit der Störfallvorsorge wird von verschiedenen Vernehmlassern abgelehnt (AG, BS, SG; bauenschweiz, FSKB, GdePräsSG, KGL, KSE, SMU, SNP, VSEI).
erdgas und swissgas fordern demgegenüber eine verbindlichere Formulierung.