Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten

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Gemäss der GLP sind die Nutzungspläne direkt benachbarter Gemeinden zu koordinieren und vom Kanton gleichzeitig zu genehmigen.

err möchte das Inkrafttreten der Nutzungsplanung mit dem Eintrag in den Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen koordinieren.

Münchenstein bemängelt, es fehle eine Bezugnahme auf die Information und Mitwirkung der Bevölkerung.

Absatz 5

Ersatzlose Streichung beantragen SG und der HEV. SO möchte zumindest den Begriff "planende" Behörde streichen.

Vereinzelt gibt der Hinweis auf die negative Vorwirkung zu Bemerkungen Anlass (NE, SG, VS).

4.5.1.6 Art. 39 Rechtsmittel

Ausdrückliche Zustimmung erhält die Bestimmung von fünf Vernehmlassern (sgv; bauenschweiz, KGL, SMU, VSEI), während deren zwei sie ausdrücklich ablehnen (BE; HSR).

Die VLP bezweifelt, ob das Ziel der Verfahrensbeschleunigung tatsächlich erreicht wird.

BE, biosuisse und VCS regen an, nach wie vor eine verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz vorzusehen.

Für den HEV wäre eine Rückkehr zum Zustand vor Erlass des Bundesgerichtsgesetzes sinnvoller als eine Verfahrensbeschränkung auf kantonaler Ebene.

GE schlägt einen neuen Absatz 2 vor, wonach auf die Beschwerde nicht eingetreten wird, wenn der Einspracheweg nicht vorgängig beschritten wurde.

4.5.2 Ausscheidung von Bauzonen

4.5.2.1 Art. 40 Allgemeine Bemerkungen

Zustimmend äussern sich: AG, BL; GLP; SSV; AWS, BPUK, EKL, ENHK, FBS, FSU, HSR, IRL, VLP. Abgelehnt wird die Bestimmung demgegenüber von FR, SZ, VS; sgv; bauenschweiz, CCIG, CP, FRI, GdePräsSG, HEV, KGL, SMU, uspi, VSEI.

Gemäss SZ und dem HEV führt die beabsichtigte rigorose Redimensionierung der Bauzonen zu einer wirtschaftlich bedenklichen Verhinderungspolitik. Es könne nicht generell gesagt werden, die Bauzonen seien zu gross (HEV). Ursache für punktuell zu grosse Bauzonen seien Planungsfehler, nicht die gesetzliche Definition (sgv; bauenschweiz, KGL, SMU, VSEI).

Der Wegfall des 15-jährigen Planungshorizontes wird von einigen Vernehmlassern begrüsst (GL, GR, NW; BPUK, KPK, SIA).

Die Mehrheit verlangt hingegen, die 15-Jahres-Frist wieder einzufügen (AG, BE, BL, BS, GR, NE, SG; BPUK; biosuisse, FRR, FSU SM, IRL, KPK, Lausanne, pusch, vbu, VCS, VLP, vogelwarte, WWF).

Nach Auffassung einiger Vernehmlasser sollte der Bund die Gesamtbaufläche der Schweiz definieren (EVP, GrüneCH; aefu, greenpeace, GSR, Hausverein, KVP, pro natura, Rheinaubund, SL, SVS).

Mehrere Vernehmlasser möchten, dass die Schonung des Kulturlandes und der Fruchtfolgeflächen als zusätzliches Kriterium eingefügt wird (AG, BE; SP; SBV; SAB; AGBV, Agora, agridea, bgs, BVSZ, CAJB, JLwK, LBV, LOS, SAV, SBLV, zbb, ZGBV, ZMP; Besson).

Viele Vernehmlasser möchten zudem im Gesetz festschreiben, dass zuerst innere Verdichtungspotenziale ausgeschöpft werden müssen (SP, EVP, GLP, Grüne CH; SBV; aefu, AGBV, AgriGE, alb, biosuisse, greenpeace, Hausverein, CJA, JLwK, pro natura, Rheinaubund, SAC, SHS, SL, SVS, vbu, VCS, VKMB, vogelwarte, WWF).

Skeptisch bis ablehnend sind in dieser Hinsicht AR, BL; economiesuisse; Bündner Planerkreis, Chur, CP, FSKB, GdePräsSG, KSE, SNP, uspi.