Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 66 Seiten
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Mehrere Vernehmlasser fordern, dass die Vorgaben an den Richtplan im Bereich "Siedlung" mittels eines Verweises transparent mit den Zielen gemäss Artikel 6 E-REG verknüpft bzw. die Tragweite dieser Bestimmung für die kantonale Richtplanung geklärt werden sollten (BE; EVP, Grüne CH; aefu, biosuisse, pro natura, greenpeace, Hausverein, Rheinaubund, SL, SVS, VCS, VKMB, vogelwarte, WWF).
Zu Absatz 1:
Der Vorschlag, wonach der kantonale Richtplan insbesondere aufzuzeigen hat, wie gross die Siedlungsfläche insgesamt und in den einzelnen Gemeinden sein soll (Bst. a), wird von mehreren Vernehmlassern - zum Teil ergänzt um die Forderung, die langfristige Begrenzung der Siedlungsgebiete explizit festzuschreiben - begrüsst (BS, VD; EVP, SP Grüne CH; aefu, biosuisse, ENHK, pro natura, greenpeace, Hausverein, HSR, Rheinaubund, SL, SVS, SVU, WFF, vbu, VCS, VKMB, vogelwarte). Der SAC erachtet die Pflicht zur Begrenzung der Siedlungsfläche als unerlässlich.
Einzelne Vernehmlasser halten dafür, dass die Entwicklung der Siedlungsfläche bzw. die Festlegung zulässiger Siedlungserweiterungen auf regionaler Ebene abzustimmen seien (AG; Grüne CH; FSU, pro natura, Hausverein, SVS).
Verschiedene Vernehmlasser lehnen den in Buchstabe a enthaltenen Vorschlag als zu weit gehend, zum Teil auch als Verstoss gegen die Gemeindeautonomie ab (BE, BL, GR, LU, NE; CP, FER, FRI, HEV, SIHK, uspi).
Die in Buchstabe b angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen, die zu entsprechend kompakten Siedlungen führen soll, wird von einzelnen Vernehmlassern ausdrücklich begrüsst (AG, BS, SZ; CVP, FDP, SP, GLP; GdeV, SAB; SBV, sgv; alb, biosuisse, BSLA, BWB. coop, ENHK, FBS, Geosuisse, hotelleriesuisse, IGS, La-Chaux-de-F, LBV, LDK, LOS, Münchenstein, ROREP, SGS, SIA, SKBV, SMP, SOBV, STV, svit, swisscofel, ufs, VIV, VKMB, VÖV, ZMP, ZGBV, Zürich). GR zweifelt jedoch daran, ob sich dieses Ziel tatsächlich wird erreichen lassen. Einzelne Vernehmlasser weisen darauf hin, dass diese Bestimmung in dem Sinne ergänzt werden müsste, dass innerhalb der verdichteten Siedlungen gleichwohl hinreichende Grün- und Freiflächen erhalten bleiben müssen bzw. den Landschaftsaspekten die nötige Bedeutung beigemessen werden müsse (BSLA, Forum Landschaft, Zürich).
Zu verschiedenen Bemerkungen Anlass gibt die Bestimmung, wonach der kantonale Richtplan insbesondere aufzuzeigen hat, in welchen Gebieten Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen zu erreichen (Bst. e):
Einzelne Vernehmlasser begrüssen diese Bestimmung ausdrücklich (GR; GdeV; FRI, IG Engelberg, STV, uspi).
Eine grössere Zahl an Vernehmlassern fordert griffigere Massnahmen, teils begleitet von konkreten Vorschlägen (SP, EVP, GLP, Grüne CH; SAB; SBVg; aefu, biosuisse, greenpeace, Hausverein, hotelleriesuisse, IG Engelberg, pro natura, MV, NIKE, Rheinaubund, SAV, SL, SHS, SVS, ufs, vbu, VCS, VKMB, vogelwarte, WFF). STV und VLP fordern eine Übergangsregelung, wonach keine Bewilligungen für Zweitwohnungen mehr erteilt werden dürfen, solange die betroffenen Gemeinden keine Massnahmen zur Steuerung des Zweitwohnungsbaus ergriffen haben.
Explizit abgelehnt wird die Bestimmung von economiesuisse und SIHK.
Im Zusammenhang mit Buchstabe f gibt das Erfordernis der Bedarfsgerechtigkeit der Bauzonendimensionierung vereinzelt zu Bemerkungen Anlass. Einzelne fordern, dass die Anforderungen an den Bedarfsnachweis verstärkt (BS, FSU, suissemelio) bzw. mit einem Zeithorizont ergänzt werden sollen (BL, GR). Einzelne Vernehmlasser fordern ausdrücklich eine regional bedarfsgerechte Dimensionierung der Bauzonen (Grüne CH; aefu, greenpeace, Hausverein, Rheinaubund, SL). Einzelne Vernehmlasser lehnen die vorgeschlagene Regelung über die Bauzonengrösse ab (LU, SG; HEV).
Die Buchstaben c und d geben nur zu punktuellen Bemerkungen Anlass (NE; SSV; KPK).
Zu Absatz 2:
Verschiedene Vernehmlasser begrüssen die ausdrückliche Erwähnung der Entwicklungsschwerpunkte (BE; coop, EKL, Migros, pro natura, pusch, SVS, vbu, VLP, Zürich).
LU lehnt die Bestimmung ab, VD bringt zumindest Vorbehalte an. Lausanne beklagt, dass mit dieser Bestimmung stark in die kommunalen Kompetenzen eingegriffen werde.