Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 40 Seiten

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2.3 Die Sportförderung im internationalen Vergleich

2.3.1 Bestrebungen der EU, des Europarates und der UNO

Gestützt auf eine Studie zum "Europäischen Sport" hat die Europäische Kommission, ein Weissbuch Sport erarbeitet. Das Weissbuch 2007 beschreibt die aktuelle Situation des Sports in der Europäischen Union, seine gesellschaftliche Rolle, seine ökonomische Bedeutung und sein Zusammenwirken mit der Politik. Im Buch enthalten sind auch Vorschläge, wie mit den Problemen im Sport umgegangen werden kann. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Identifizierung jener Bereiche gelegt, in denen Massnahmen auf Gemeinschaftsebene bestehende Aktivitäten der Sportverbände und Mitgliedstaaten unterstützen können.

Am 19. Oktober 2007 hat der Europäische Rat entschieden, im künftigen Reformvertrag, der am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, einen Artikel über den Sport zu integrieren. Dabei verpflichtet sich die Europäische Union, die europäische Dimension des Sports zu fördern. Zudem sollen die besonderen Merkmale des Sports, wie etwa das auf Freiwilligkeit basierende Engagement, aber auch seine soziale und pädagogische Funktion unterstützt werden.

Im Rahmen des Europarates erfolgt die Zusammenarbeit gestützt auf den "Accord partiel élargi sur le sport" (APES). Dieses Abkommen ist als Rahmenvereinbarung konzipiert; es ermöglicht den Mitgliedstaaten, ihre Prioritäten selbst festzulegen und Themenschwerpunkte zu setzen (Gesundheit, Bildung, Ausbildung, etc.), die auf internationaler Ebene vertieft werden sollen. Am 21. September 2007 hat der Bundesrat den Beitritt zum APES beschlossen.

Auch die UNO anerkennt die Bedeutung des Sports im Dienste von Entwicklung und Frieden. Aus diesem Grund hat die UNO in den vergangenen Jahren verschiedene Aktivitäten im Bereich des Sports entwickelt. Ziel dieser Aktivitäten ist es, über den Sport und seine Werte die Völkerverständigung zu fördern. Es besteht die Absicht, am Hauptsitz der UNO in New York ein ständiges Büro einzurichten.

2.3.2 Sportförderung in Nachbarstaaten

2.3.2.1 Deutschland

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Koalitionsvertrags vom November 2005 die Förderung des Sports als eines ihrer Ziele definiert. Verantwortung für die Förderung des Breitensports tragen primär die Länder. Aufgabe des Bundes ist die Förderung des Spitzensports. Im Vordergrund der Bemühungen stehen: die Autonomie des Sports, die Subsidiarität der Sportförderung durch den Staat und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Sports. Zwischen den staatlichen Instanzen und dem privatrechtlich organisierten Sport besteht eine enge Partnerschaft.

Der Spitzensport als wichtiger nationaler Imageträger wird direkt (Sportförderkompanien der Bundeswehr, Olympiastützpunkte, Trainerakademie des DOSB, Eliteschulen des Sports, sportwissenschaftliche Verbundsysteme und Institutionen usw.) oder indirekt über die Spitzenverbände (Finanzierung der Bundestrainerstellen, Finanzierung der Förderkonzepte 2012 im Spitzensport und Nachwuchs) unterstützt.