Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 40 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
3.2.2 Auftrag und Organisation
Gemäss Art. 68 Abs. 2 BV betreibt der Bund eine Sportschule. Die EHSM gehört in der Schweiz zu den führenden Aus- und Weiterbildungsinstitution für Sport und geniesst über die Landesgrenzen hinweg einen ausgezeichneten Ruf. Dies gilt insbesondere für den Bereich der anwendungsorientierten sportwissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. Seit der Schaffung des BASPO ist die Hochschule in das Bundesamt integriert, wo sie unter Wahrung der bildungspolitischen Autonomie ihren Lehr- und Forschungsauftrag wahrnimmt. Das Bundesamt unterstützt die EHSM mit sämtlichen Dienstleistungen in den Bereichen Ressourcen (Finanzen, Personal, Recht, Informatik), Sportanlagenbenutzung, Raum- und Kursbewirtschaftung sowie Unterkunft und Verpflegung. Gegenwärtig ist die EHSM aus Gründen der Akkreditierung der Berner Fachhochschule angegliedert.
Im Betriebsalltag sind die drei Schwerpunktbereiche des BASPO - Lehre und Forschung (EHSM) sowie Sportförderung und Sportpolitik - eng miteinander verbunden. Auf diese Weise werden Synergien optimal genutzt. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem einen Bereich fliessen in die Lösungsfindung der anderen Bereiche ein und umgekehrt. Alle wichtigen Bereiche einschliesslich der Supportleistungen sind unter einem Dach (Dachlösung) vereint. Diese pragmatisch entwickelte Organisationslösung ist aus dem Blickwinkel des Corporate-Governance-Berichts des Bundesrates vom 13. September 2006 als organisatorische Sonderlösung zu qualifizieren. Was die Systemleistung dieser Sonderlösung betrifft, so hat sich die Verankerung der EHSM im Bundesamt und damit in der Zentralverwaltung in jeder Hinsicht bewährt.
Die "Magglinger Dachlösung" schafft die organisatorischen Voraussetzungen, dass Konzeption und Umsetzung der schweizerischen Sportpolitik und Sportförderung effizient und adressatengerecht erfolgen. Aufgrund des hohen Leistungsniveaus der Magglinger Organisation wird diese in internationalen Vergleichen immer wieder als Vorzeigebeispiel erwähnt. Die Dachlösung weist in dreifacher Hinsicht Vorzüge auf:
• In betriebswirtschaftlicher Hinsicht ermöglicht sie eine effektive Prozessorganisation und einen effizienten Mitteleinsatz. Nach Schätzungen einer Expertenstudie wäre die rechtliche Verselbständigung der EHSM mit jährlichen Zusatzkosten von mindestens 10 Millionen Franken verbunden.
• Die Zusammenarbeit unter einem Dach ist sodann aus der Sicht der Sportpolitik von hohem Nutzen, da der Transfer politischer Themen vom Parlament über die Departements- und Amtsleitung in die EHSM auf diese Weise optimal funktioniert und deren umgehende wissenschaftliche Bearbeitung sichergestellt ist.
• Die Dachlösung ist schliesslich auch aus der Perspektive der Bildungspolitik zentral. Zum einen fördert der direkte Zugang der Hochschule zur Bundespolitik den Informationsaustausch zwischen den Fachinstanzen und den politischen Entscheidungsträgern. Zum andern gewährleistet die EHSM im Rahmen der Kaderbildung von Jugend+Sport das wirksame