Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 40 Seiten
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3 Neugestaltung der gesetzlichen Grundlagen
Gestützt auf Art. 68 BV fördert der Bund den Sport. Der vorliegende Gesetzesentwurf übernimmt die bewährten Elemente der bisherigen Sportförderung und legt darüber hinaus fest, in welchen Bereichen der Bund künftig aktiv sein soll. In einer modernen Gesetzessprache umschreibt er die Modalitäten des Engagements des Bundes in der Sport- und Bewegungsförderung. Schwerpunkte sind dabei die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Doping im Sport, die Öffnung der Institution "Jugend+Sport" für Kinder ab fünf Jahren (J+S Kids) und die Sicherstellung einer wirksamen und effizienten Mittelverwendung in der Sport- und Bewegungsförderung. Damit wird auf Stufe Gesetz nachvollzogen, was der Bundesrat im Rahmen seines Konzepts für eine Sportpolitik im Jahr 2000 eingeleitet hat.
Die Totalrevision des bestehenden Gesetzes drängt sich auf, weil die bestehenden gesetzlichen Grundlagen diese Handlungsfelder nicht oder nicht ausreichend abdecken. Zwar könnte der Bund auf Grund der sehr offenen Formulierungen des geltenden Gesetzes wesentlich weitergehende Massnahmen zur Förderung von Sport und Bewegung ergreifen, als er dies heute tut. In Anbetracht des verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzips wäre dies jedoch unbefriedigend. Ziel des Gesetzesentwurfs ist daher, die Zuständigkeit der verschiedenen Akteure und Partner im Bereich der Sportförderung zu definieren, Formen der Zusammenarbeit zu regeln und flexible Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Aktivitäten des Bundes zu schaffen. Der gesetzliche Rahmen soll dabei so ausgestaltet werden, dass ein effizienter und wirkungsorientierter Einsatz der verfügbaren Mittel sichergestellt ist.
3.1 Merkmale der Vorlage
3.1.1 Ziele
Der Entwurf orientiert sich an folgenden materiellen Zielen:
- Doping: Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Doping, um die Glaubwürdigkeit des Sports zu erhalten.
- Bewegungsmangel von Kindern: Förderung des Sport- und Bewegungsverhaltens für Kinder ab fünf Jahren, um der Zunahme des Bewegungsmangels, der motorischen Defizite, des Übergewichts und damit verbundener Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
- Finanzen: Sicherstellung einer wirksamen und effizienten Mittelverwendung in der Sport- und Bewegungsförderung, um den haushaltspolitischen Zielen Nachachtung zu verschaffen.
3.1.2 Primat des Subsidiaritäts- und des Milizprinzips
Die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten für den Sport ist und bleibt in erster Linie die Aufgabe der Sportverbände und der einzelnen Sportvereine. Es gilt das Primat des privaten Engagements. An diesem Umstand will der vorgeschlagene Gesetzesentwurf festhalten. Ein Engagement des Bundes ist nur in jenen Bereichen vorgesehen, in denen private Aktivitäten ausbleiben oder zu schwach ausgebildet sind und in denen das öffentliche Interesse ausgewiesen ist. Zudem erfolgt das En-