Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten

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Parteien:

CSP begrüsst eine Steuerung mittels Leistungsverträgen. SP wünscht bereits in Absatz 2 den Hinweis, dass Leistungsverträge nur abgeschlossen werden, wenn sich die Verbände dazu verpflichten, zu einem fairen Sport gemäss Artikel 18 beizutragen.

LPS weist darauf hin, dass die Massnahmen nach Absatz 3 auch die Steuerbefreiung internationaler Sportverbände umfassen müsse. SP und Grüne beantragen demgegenüber die Streichung von Absatz 3. Internationale Sportverbände wie die FIFA oder UEFA sollen nicht unter dem Titel der Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit werden.

Weitere Organisationen:

ASSA und SSV begrüsst eine gute Standortpolitik für internationale Sportverbände. Darüber hinaus sei in dieser Norm die Unterstützung von Gemeinden zu verankern. Die Gemeinden würden zu den wichtigsten Sportfördern zählen, da sie einen wesentlichen Teil der Infrastruktur zur Verfügung stellen und zudem die Entscheide des Bundes und der Kantone in anderen Bereichen umzusetzen hätten. Diese rechtfertige ebenfalls eine Unterstützung durch den Bund. Gemäss bfu unterstützen nicht ausschliesslich Sportverbände das Bewegungsverhalten der Bevölkerung. In Anbetracht der allgemeinen Ziele der Sport- und Bewegungsförderung sollten deshalb auch andere Verbände unterstützt werden können.

Art. 6 Sportanlagen von nationaler Bedeutung Kantone:

BS, ZH, TG, BL, TI, SH, GR und OW begrüssen das NASAK, weisen aber darauf hin, dass die meisten Kantone ihrerseits bereits kantonale Sportanlagenkonzepte beschlossen haben, weshalb der Bund bei seiner Planung diese kantonalen Konzepte zu berücksichtigen habe. Dieser Grundsatz sei im Gesetzestext zum Ausdruck zu bringen. Nach JU, TG, BL, TI, SH, GR und OW muss in Absatz 2 eine verbindliche Formulierung gewählt werden. Nur der Bund sei in der Lage nationale Projekte zu unterstützen und ohne solche Unterstützung werde die Schweiz nie über eine gute Infrastruktur für nationale der gar internationale Sportanlässe verfügen.

NE weist darauf hin, dass die finanziellen Leistungen des Bundes für eine ausreichende Konstruktion von Infrastrukturvorhaben nicht ausreichen würde und die Gemeinden ihrerseits nicht gewillt sind, solche Kosten zu übernehmen.

Parteien:

SP befürwortet das Engagement des Bundes, wünscht aber eine Ergänzung der Norm, um sicherzustellen, dass alle von der öffentlichen Hand massgeblich subventionierten Sportanlagen möglichst effizient genutzt werden. Es wird auf das Problem hingewiesen, dass vor allem Schulanlagen während der schulfreien Zeit oder in den Ferien häufig geschlossen seien. Als Präzisierung wird folgender Wortlaut vorgeschlagen: "Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden für Nutzungskonzepte, die eine möglichst freie Zugänglichkeit und optimale Auslastung der mit öffentlichen Geldern finanzierten Sportanlagen gewährleisten".

Weitere Organisationen:

KKS, ASSA, ESK, PSZ, SVKS, SSV und GemeindeCH sind bezüglich der Berücksichtigung der kantonalen Sportanlagenkonzepte und der Finanzierung durch den Bund der gleichen Auffassung wie eine Mehrheit der Kantone.

Topsports weist darauf hin, dass die Ansprüche der internationalen Verbände, Sportler, Sponsoren und Zuschauer immer grösser würden und die bestehende Infrastruktur in der Schweiz sehr oft temporär ausgebaut werden müsse, was sehr kostspielig sei. Es wird daher zum Einen eine verbindliche Formulierung für die Unterstützung durch den Bund gefordert. Zum Anderen soll sich der Bund auch an Temporärbauten regelmässig stattfindender Spitzensportveranstaltungen beteiligen können.