Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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Weitere Organisationen:
ESK schlägt vor, in Absatz 2 den Begriff "Behörden" zu streichen.
Art. 9 Grundangebot Kantone: BS, JU, ZH, TG, BL, TI, SH, NW, GR, OW, ZG, VS, ZG und FR: Absatz 1 ist so zu formulieren,
dass das Angebot von Kursen und Lagern auch für J+S-Kids offen sein muss (... Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche von 4 bis 20 Jahren ...).
BE, NE, BS, JU, ZH, TG, BL, TI, SH, NW, GR, OW, ZG, VS, ZG und FR: Absatz 2 Buchstabe a
ist zu streichen, da das Grundangebot in Absatz 1 bereits umschrieben ist.
JU und VS schlagen zudem eine Änderung des Titels der Bestimmung vor: In Analogie zu Artikel 10 sollte von "Jugendbildung - Formation des jeunes" gesprochen werden.
TG begrüsst explizit, dass die Kantone gemäss Absatz 2 das Grundangebot ergänzen können.
Weitere Organisationen:
KKS und SVKS: Absatz 1 verdeutlicht nicht ausreichend, dass das Angebot von Kursen und Lagern auch für J+S-Kids offen sein muss. Die Bestimmung sei daher in diesem Sinne zu verdeutlichen ("... Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche von 4 bis 20 Jahren ..."). Absatz 2 Buchstabe a sei zu streichen, da das Grundangebot in Absatz 1 bereits umschrieben ist.
SKGB will in Absatz 2 eine Ergänzung, wonach der Bundesrat auf eine ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern zu achten hat.
SAJV, youthnet, PfadiCH, Blauring und CVJF/CVJM wollen in Absatz 2 den Hinweis, dass der Bundesrat vorgängig die privaten Organisationen anhören muss.
Art. 10 Kaderbildung Weitere Organisationen:
CVAM spricht sich dagegen aus, dass die Ausbildung der Kader "verstaatlicht" wird. Dies sei eine Änderung zum geltenden Recht. SGV fordert im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Beibehaltung der bisherigen Formulierung.
SKGB fordert in Absatz 3 die Aufnahme des Hinweises, dass auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter geachtet werden müsse.
SAJV, youthnet, PfadiCH, Blauring und CVJF/CVJM wollen in Absatz 3 den Hinweis, dass der Bundesrat vorgängig die privaten Organisationen anhören muss.
Art. 11 Leistungen des Bundes Kantone: AG, BS, SO, ZH, AI, LU, BL, TI, SH, NW, UR, GR, OW, ZG und VD fordern eine Ergänzung in
Absatz 1, wonach der Bund das Grundangebot vollumfänglich zu finanzieren hat. Eine solche Finanzierung würde nicht nur das bisherige System konsequent weiterführen sondern auch den Grundsätzen des NFA entsprechen. Zudem könnte bei einem Wegfall der vollumfänglichen Finanzierung die Steuerung von J+S durch den Bund und damit ein einheitlicher Vollzug der Normen nicht mehr sichergestellt werden Es wäre dann zu befürchten, dass sich relativ rasch regionale und kantonale Varianten von J+S entwickeln würden.
Parteien:
Nach SP sind folgende staatliche Leistungen gemäss geltendem Gesetz wieder aufzunehmen: Haftpflichtversicherung durch die Kantone, unentgeltliche Untersuchungen durch einen Arzt oder eine Ärztin sowie die Einführung von Fahrvergünstigungen für den öffentlichen Verkehr.
Weitere Organisationen:
KKS, ESK, SVKS, SSV und GemeindeCH fordern eine Ergänzung in Absatz 1, wonach der Bund das Grundangebot vollumfänglich zu finanzieren hat. In der Begründung schliessen sie sich den zahlreichen Kantonen (vgl. oben) an.
KaVCH, SAJV, youthnet,PfadiCH, Blauring und CVJF/CVJM weisen darauf hin, dass für materialintensive Sportarten die Unterstützung durch den Bund zentral für die Umsetzung der