Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten

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über sämtliche Altersstufen hinweg möglichst durchlässig gestaltet wird. Zudem brauche es eine Unterstützung der Verbände durch den Bund mit Leihmaterial.

SSCHV und Swiss Volley bedauern, dass bei den Bestimmungen zu J+S die schweizerischen Sportverbände nicht explizit erwähnt sind und nur von privaten Organisationen gesprochen wird. Dies eröffne kommerziellen Unternehmen die Möglichkeit, sich an J+S zu beteiligen, was insofern problematisch sei, als die schweizerischen Sportverbände und -vereine gemeinsam mit dem Bund und den Kantonen das Programm J+S tragen und für dessen Umsetzung besorgt seien. In Anbetracht der Bedeutung und ihrer Stellung in der Gesellschaft sei jedoch die Zusammenarbeit mit den Sportverbänden zu bevorzugen. Falls darüber hinaus auch andere private Organisationen beteiligt werden sollen, dann müssten die Begriffe differenziert und abgegrenzt werden.

Art. 7 Programm Kantone:

Nach EDK, BS, ZH, TG, TI, NW, UR, GR, OW, ZG, BE, ZG, FR, GL und SG ist eine Anpassung an HarmoS vorzunehmen. D.h. es sollte ab dem vollendeten 4. Altersjahr (Stichtag 31.

Juli) möglich sein, bei J+S mitzumachen.

Für VD ist klar zwischen J+S-Kids und der Idee der täglichen Bewegungszeit in der Schule zu differenzieren und letztere dürfe nicht zu Gunsten von J+S-Kids aufgeben werden. J+S-Kids sei ein freiwilliges Programm und werde tendenziell jene Kinder erreichen, die sich eh schon sportlich betätigen. Erwünscht sei aber eine höhere Bewegungsintensität jener Kinder, die sich nicht ausreichend bewegen.

Parteien:

SP weist darauf hin, dass die Ausweitung des Programms auf 5- bis 10jährige nicht zu einem Abbau beim bisherigen Angebot von J+S führen dürfe. Zudem fordert die SP eine Korrektur in Absatz 3 letztes Wort: "wird" an Stelle von "wurde".

Weitere Organisationen:

ASSA, KKS, SVKS, SSV und GemeindeCH fordern Anpassung an das Schuleintrittsalter gemäss HarmoS-Konkordat.

Schiesssport: In Absatz 2 ist am Ende "wird" mit "wurde" zu ersetzen. So könne dem Eindruck, dass eine Teilnahme erst ab 6 Jahren möglich ist, entgegengewirkt werden.

Uni BE weist darauf hin, dass die Formulierung in Absatz 2 zu interpretationsbedürftig sei und schlägt folgende Umformulierung vor: "... die positive körperliche, motorische, psychische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen durch Sport". Nach cohep ist die Umschreibung "Sport ganzheitlich erleben" erklärungsbedürftig. Aussagekräftiger seien die Aspekte im erläuternden Bericht (motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung).

Um sämtlichen sozialen Schichten eine Teilnahme an den Programmen zu ermöglichen fordert die EKKJ einen neuen Absatz 2bis, wonach der Bund die gleichberechtigte Teilnahme aller Kinder und Jugendlichen unterstützt.

Art. 8 Zusammenarbeit Kantone:

JU, VS und NE stellen sich die Frage, ob die Erwähnung der Gemeinden in Absatz 1 dazu führe, dass auch ein finanzieller Beitrag von den Gemeinden erwartet werde. Falls dies der Fall sein sollte, müssten die Gemeinden aus der Aufzählung gestrichen werden.

Nach BL kann in Absatz 2 der Begriff "Behörden" gestrichen werden. Die Organisation bleibt so den Kantonen überlassen.

Nach VD sind die Kantone in die künftige Weiterentwicklung von J+S stärker einzubinden, da sie einen verhältnismässig hohen finanziellen Beitrag an das Programm leisten würden.

Parteien:

SP beantragt eine Präzisierung der Norm, so dass die vollumfängliche Finanzierung des Programms durch den Bund auf Stufe Gesetz ersichtlich wird.