Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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Nach LCH und cohep ist beim Einbezug der Kindergartenstufe darauf zu achten, dass die Abstimmung mit HarmoS gewährleistet ist.
SHDK weisen auf die Wichtigkeit des Hochschulsports hin und fordern eine Kompetenznorm, wonach der Bund die regelmässige Sportaktivitäten auf Niveau Hochschule fördert.
SOA, SA, SFV, Swissfit, SRV, SJV, Billiard und SAC, fordern die Verankerung von mindestens drei Wochenstunden bis zur Stufe Sek I auf Gesetzesstufe. Der Bund müsse gegenüber den Kantonen zudem seine Aufsichtsfunktion erfüllen (SOA und SSV). SOA begrüsst im Weiteren die Verankerung zusätzlicher Bewegungsmöglichkeiten im Rahmen der Schule.
SSV und GemeindeCH sind der Auffassung, dass der Bund qualitative und quantitative Mindeststandards festlegen muss. Der Schulsport sei ein zentrales Element der Sportförderung und Steuerungsmöglichkeiten durch den Bund seien daher unabdingbar.
SAGV unterstützt die Zuständigkeit des Bundes sowohl für den Bereich der Schule wie auch für die Ausbildung von Lehrkräften Mindeststandards festzulegen.
Swissmem unterstützt die Formulierungen in Artikel 12 und 13 des Entwurfs und begrüsst insbesondere ein koordiniertes Vorgehen mit den Kantonen.
SSP weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Pflichtstundenzahlen in den Kantonen auch konsequent durchgeführt werden, was aktuell nicht immer der Fall sei. Eine Bundeskontrolle sei daher von Nöten.
EKKJ erachtet es als zwingend, dass der Bund Qualitätsvorschriften erlassen kann, da Sportlektionen schlechter Qualität u.U. mehr Schaden anrichten als Gutes tun. Im Weiteren wird angeregt, dass auch im Vorschulalter Bewegungsmöglichkeiten gefördert werden sollen.
Art. 12 Förderung von Sport- und Bewegungsmöglichkeiten Hinweise zu Absatz 1: Kantone: EDK, AG, BS, ZH, AI, LU, BL, NW, OW, VS, BE, SZ, FR, NE, GL, AR und SG: Hinweis "im
Rahmen des schulischen Unterrichts" ist zu streichen, da die Förderung über den Rahmen des schulischen Unterrichts hinausgeht. BS und SO schlagen vor, von der Förderung der täglichen Sport- und Bewegungslektionen an den Schulen zu sprechen. SH und GR begrüssen die tägliche Sport- und Bewegungsförderung explizit.
In Anbetracht der je nach Schulstufe völlig unterschiedlichen Ausgangslagen ist nach Auffassung JU der Begriff "täglich" zu streichen.
TI schlägt vor, Absatz 1 und 2 umzustellen, da das Obligatorium wichtiger sei.
Parteien:
CSP weist darauf hin, dass die Kantone vom Bund effektiv in Pflicht genommen werden müssen, da viele Kantone vor allem im Bereich Berufsschulsport ihren Verpflichtungen nicht nachkommen würden.
SP wünscht im Falle einer Nichtumsetzung des Obligatoriums durch die Kantone Sanktionsmöglichkeiten durch den Bund.
Weitere Organisationen:
KKS, SVKS, PHZH und DOBS begrüssen tägliche Bewegungsmöglichkeit im Rahmen des schulischen Unterrichts. SVKS wünscht Öffnung über den Unterricht hinaus. PHZH fordert darüber hinaus die Festlegung von Mindeststandards durch den Bund in Absatz 3.
Uni BE fordert eine Präzisierung, wonach von der öffentlichen Hand erstellte Anlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Hinweise zu Absatz 2: Kantone:
TG wünscht eine Präzisierung für den Berufsfachschulbereich: "... sowie an Schulen für die berufliche Vor- und Grundausbildung".
SG regt an, dass in den Ausführungsbestimmungen nicht die Anzahl Lektionen festgeschrieben wird sondern Empfehlungen abgegeben werden, die je nach Alter und Schulstufe der Kinder variiert werden können. Dies würde den Kantonen mehr Spielraum geben.