Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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Effekt hat, weshalb sich auch dessen Unterstützung rechtfertige. Die Kantone und Gemeinden würden denn auch den Leistungssport nach Massgabe ihrer Möglichkeiten fördern. Hingegen sei einzig der Bund in der Lage - gemeinsam mit Swiss Olympic und den Sportverbänden - den Leistungssport wirklich effektiv zu unterstützen. PSZ wünscht zudem eine Regelung für Nachwuchsathleten, die ausserhalb ihrer Wohnortsgemeinde eine öffentliche oder private Sportschule besuchen müssen.
Art. 17 Internationale Sportanlässe Kantone:
BS, ZH, TI, SH, GR, OW, ZG und VD unterstützen die Koordinationskompetenz des Bundes bei internationalen Sportanlässen und fordern eine entsprechende finanzielle Unterstützung durch den Bund, da es sich bei solchen Sportgrossanlässen immer auch um nationale Geschäfte handle. In Absatz 1 müssten die Gemeinden erwähnt werden, da sich auch diese an den Kosten beteiligen würden. In Absatz 2 wird eine verpflichtende Formulierung bevorzugt. Zudem sollte ein nationales Sportgrossanlasskonzept erarbeitet werden.
BL möchte in Absatz 1 besser zum Ausdruck gebracht haben, dass sich mindestens die Standortkantone und -gemeinden angemessen an den Kosten beteiligen müssen. Der Bund könne die Kantone nicht beliebig zur finanziellen Unterstützung zwingen.
Parteien:
CSP beantragt in Absatz 2 die Streichung der Förderungskompetenz durch den Bund. Sportgrossanlässe würden nicht der Schweiz sondern einzig den internationalen Sportverbänden Nutzen bringen. Sie würden auch nicht zur Stärkung der nationalen Identität beitragen.
Grüne stehen der Finanzierung von internationalen Sportgrossanlässen sehr kritisch gegenüber. Die Bestimmung sei zu streichen.
SP anerkennt die Notwendigkeit einer entsprechenden Norm, erwartet aber ein verstärktes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit. Absatz 2 sei wie folgt zu ergänzen: "...koordinieren. Er stellt sicher, dass deren Planung und Umsetzung gemäss einem umfassenden Nachhaltigkeitskonzept erfolgen. ..."
Weitere Organisationen:
SA, SFV, swissfit, swissski, ASSA, KKS, EKS, PSZ, SVKS, SSV und GemeindeCH unterstützen die Möglichkeit der Unterstützung internationaler Sportanlässe durch den Bund. SFV und ASSA werten es als positiv, dass auch Tagungen unterstützt werden können. Hingegen müsste sowohl in Absatz 1 wie auch in Absatz 2 das Bundesengagement verpflichtend formuliert werden, weil Sportgrossanlässe immer zugleich auch nationale Anlässe seien. KKS
wünscht, dass die Gemeinden in Absatz 1 ebenfalls erwähnt werden. ESK wünscht in Absatz 1 eine Beschränkung auf Standortkantone. SVKS möchte zudem noch die Bezirksebene erwähnt haben.
Schiesssport bedauert die Beschränkung der Unterstützung auf internationale Sportgrossanlässe. Es würde auch förderungswürdige nationale Sportgrossanlässe geben.
STV weist auf die grosse Bedeutung internationaler Grossanlässe für das Standortmarketing, die Ausstrahlung des Landes und die Ehrenamtlichkeit hin, was im erläuternden Bericht nicht thematisiert werde.
Topsports begrüssen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten und sind der Auffassung, dass der Bund gemeinsam mit Swiss Olympic eine führende Rolle übernehmen muss. Hingegen dürften nicht nur einmalig stattfindende Grossanlässe sondern es müssten auch jährlich stattfindende Sportgrossanlässe durch den Bund unterstützt werden, da letztere für das Image eines Landes zentral seien. Dies sei auch im Gesetz entsprechend abzubilden.