Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Nach AI seien auch die nationalen Verbände zu verpflichten, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und verbandsintern die notwendigen Schritte gegen Doping einzuleiten.
AG fordert, dass die Aufbewahrungsdauer und Löschung von Informationen im Zusammenhang mit Doping klar geregelt wird.
Nach GR und SG ist fraglich, ob Dopingbestimmungen in einem Sportförderungsgesetz richtig platziert sind und regt an zu prüfen, ob die Bestimmungen gegen Doping nicht in ein anderes Gesetz transferiert werden könnten.
Für SG stellen sich eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den Artikeln 21 und 22. So sei z.B. nicht klar geregelt, auf welcher Basis der Bundesrat die Mittel und Methoden festzulegen gedenke, deren Gebrauch strafbar sei. Unklar sei auch, was die Berücksichtigung der internationalen Entwicklung zu bedeuten habe. Es sei zu prüfen, ob die Dopinggesetzgebung nicht mit dem Betäubungsmittelgesetz abgestimmt werden muss, weil es sich um vergleichbare Sachverhalte handelt. Diese würde bedeuten, dass das finale Element "zu Dopingzwecken" in Artikel 21 Absatz 1 gestrichen wird. Die Aufzählung der strafbaren Tatbestände wie auch der Qualifizierungsmerkmale sollte sich eng an das Betäubungsmittelgesetz anlehnen. Zudem sei es unzulässig, wenn die Festlegung der Fälle der Strafbarkeit von Besitz und Konsum an den Bundesrat delegiert werde. Schliesslich sei auch der Konsum strafrechtlich zu verfolgen, da sich Sportler und Sportlerinnen mit dem Doping unerlaubterweise einen Vorteil verschaffen würden.
Parteien:
CVP, FDP, Grüne, LPS und SP begrüssen die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Doping. Ohne Kampf gegen Doping hafte dem Sport ein negatives Image an. Mit den vorgesehenen Strafbestimmungen würden Schwachstellen des geltenden Rechts behoben. Nach LPS sei vor allem ein Akzent auf die Ausbildung der Trainer und Trainerinnen zu legen. SP geht davon aus, dass sich im Bereich der Prävention im Verhältnis zum geltenden Recht nichts ändern wird. Die SP ist einverstanden, dass die Kontrolltätigkeit durch eine unabhängige Kontrollinstanz (Antidoping Schweiz ADS) erfolgt, die von den Verbänden und dem Staat getragen wird. Die ADS müsse jedoch mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. FDP ist dafür, dass dopende Sportler und Sportlerinnen durch den Sport selbst sanktioniert werden.
CSP will anstelle des Besitzes die Anwendung an sich selbst auch bei Mengen, die geringfügig sind, unter Strafe stellen, da die Anwendung von Doping kein Kavaliersdelikt sei. Die Sanktionierung ausschliesslich über den Sport wird für wenig wirkungsvoll gehalten. Zudem sei die Norm mit dem Hinweis zu ergänzen, wonach Sportverbände, deren Mitglieder oder Angestellte in Dopingvergehen verwickelt seien, während fünf Jahren keine Mittel mehr vom Bund erhalten. Damit seien die Verbände angehalten, sich im Kampf gegen Doping wirksam zu engagieren.
Weitere Organisationen: SOA, SA, Schiesssport, SFV, swissfit, swissski, STV, SRV, SJV, Billiard, ASSA, KKS,
ESK, SSP und EKKJ unterstützen in genereller Weise die vorgeschlagenen Änderungen zu den Bestimmungen über den Dopingmissbrauch. Es wird auch begrüsst, dass an der bewährten geteilten Verantwortlichkeit (Sport sanktioniert die Sportler und der Staat das Umfeld) festgehalten wird. Es sei auch richtig, dass der Besitz von nicht geringfügigen Mengen zum Straftatbestand werde. Gleichzeitig wird gefordert, dass der Bund zusätzliche Mittel für die Dopingbekämpfung zur Verfügung stellt, damit Antidoping Schweiz ADS seine weltweit ausgezeichnete Reputation weiterhin behalten kann. Im Übrigen liege in vergleichbaren Staaten der Anteil der Kosten, die der Staat trage, bei durchschnittlich 80%.
ADS und ESK-AGD unterstützen grundsätzlich die neuen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Doping. Im erläuternden Bericht sei an verschiedenen Stellen noch verstärkt auf die Massnahmen zur Bekämpfung von Doping hinzuweisen.
Nach FIFA ist die Bündelung der Kräfte zur Dopingbekämpfung in einer nationalen Agentur zu begrüssen. Auch den übrigen Bestimmungen sei vollumfänglich zuzustimmen. Das IOC regt an, nicht nur den Datenaustausch zwischen den nationalen Behörden und der nationalen Antidopinginstanz zu regeln, sondern auch zwischen den nationalen Behörden und internationalen Sportorganisationen wie z.B. dem IOC. Nur so sei eine grenzüberschreitende und effektive Bekämpfung von Dopingsündern möglich.
FMH ist für eine Missbrauchsbekämpfung und klare Definition des Dopingmissbrauchs.