Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten
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ne. Im Kontext des HFKG sei zudem zu beachten, dass die EHSM in keine der drei Hochschultypen (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) passen würde.
ESK wünscht, dass die EHSM aufsichtsrechtlich einem neutralen Gremium (z.B. Sportrat) unterstellt wird.
Uni GE, LCH, DOBS und PHZH: Keine Bemerkungen.
Hinweise zu Absatz 2:
SKGB und SG: Hochschule müsse sich vermehrt um Gleichstellungsanliegen kümmern und die Kategorie Geschlecht sei in Forschungsvorhaben zu berücksichtigen.
314 Leistungssport
Art. 16 Massnahmen Kantone:
AG, BS, ZH, TG, BL, TI, SH, UR, GR, OW, ZG, BE und ZG weisen darauf hin, dass die Gemeinden und Kantone vor allem mit der Förderung des Jugend- und Breitensports beauftragt seien.
AI wünscht ausschliesslich eine subsidiäre Unterstützung des leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensports, da diese Aufgabe vor allem von den nationalen Sportverbänden zu erbringen sei.
LU wünscht den Einbezug des Behindertensports im Gesetzestext.
Parteien:
FDP und Grüne stimmen der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Förderung des Leistungssports zu. Die Aktivitäten in diesem Bereich müssen aber weiterhin primär den Privaten überlassen bleiben und einen Ausbau des Bundesengagements wird abgelehnt. Nach SP ist die Bestimmung grundsätzlich zu begrüssen. Zwar sei die Privatinitiative vorzuziehen doch wird wegen der wechselseitigen Beziehung zwischen Spitzen- und Breitensport ein minimales staatliches Engagement als unabdingbar erachtet. So seien vor allem im Jugendalter Begleitmassnahmen, wie sportfreundliche Lehre und soziale Abstützung der Leistungssportler zu fördern. Zudem sei für junge schulpflichtige Sporttalente, die auf Grund der Trainingsmöglichkeiten nicht an ihrem Wohnort die Schule besuchen können, eine Lösung für die in diesen Fällen anfallenden Schulgelder zu suchen.
LPS wünscht in Absatz 1 eine verpflichtende Formulierung. Absatz 2 Buchstabe d wird explizit unterstützt.
Weitere Organisationen: SOA, SA, Schiesssport, swissfit, swissski, SRV, SJV und Billiard fordern vom Bund, dass
er als bedeutender Arbeitgeber ein spitzensportfreundliches Klima schafft und die gesetzlichen Grundlagen schafft, um Spitzensportler als Arbeitnehmer anstellen zu können oder sie in anderer Weise effizient zu fördern. Schweizerische Sportler und Sportlerinnen seien nämlich in dieser Beziehung gegenüber ausländischen Kollegen klar benachteiligt. SA möchte darüber hinaus in Absatz 2 Buchstabe d zusätzlich die Armee erwähnt haben, da diese ein wichtiger Arbeitgeber sei. Schiesssport und Swiss Volley möchten in Absatz 1 eine verpflichtende Formulierung.
Der SRV regt die Schaffung eines Investitionsfonds an, der analog zum NASAK den Sportverbänden die Anschaffung von Ausbildungsmaterialien ermöglicht.
SFV streicht heraus, dass die Führungsrolle bei den Sportverbänden liege und der Bund alles zu unternehmen habe, um günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Nach Uni BE ist die Nennung der Forschung in Absatz 2 Buchstabe b unnötig, weil sie bereits in Artikel 15 Absatz 2 erwähnt sei und zudem eine gesellschaftspolitisch unsinnige Gewichtsverschiebung darstellen würde.
FMH und SSP weisen darauf hin, dass besonders darauf zu achten sei, dass Kinder und Jugendliche nicht übertrainiert werden.
ASSA, KKS, PSZ, SVKS, SSV und GemeindeCH wünschen eine verpflichtende Formulierung in Absatz 1. Es sei unbestritten, dass der Leistungssport für die Bevölkerung einen positiven