Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten

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315 Fairer Sport 3151 Allgemeine Massnahmen

Art. 18 Kantone:

TI, SH, BL, AI, TG und GR begrüssen diese Bestimmung vorbehaltlos. ZG wünscht, dass in Absatz 2 auch der Alkohol-, Tabak- und Drogenmissbrauch erwähnt wird.

BS will einen Hinweis, wonach eine ausgeglichene Beteiligung beider Geschlechter aller Altersstufen anzustreben ist. Zudem soll der Bund in Absatz 3 ermächtigt werden, pro-aktiv Massnahmen zu ergreifen.

Nach VD sind in Absatz 1 zuerst die Finanzhilfen zu erwähnen und erst in einem zweiten Satz die Zusammenarbeit mit den Kantonen und Verbänden zu regeln.

Parteien:

FDP, CSP, Grüne, LPS und SP begrüssen eine Bestimmung zum fairen Sport. FDP begrüsst explizit die Möglichkeit, dass Leistungsverträge an Massnahmen zur Einhaltung des fairen Sports geknüpft werden. Mit diesem Vorgehen werde die Glaubwürdigkeit des Sports gestärkt. Grüne fordern in Absatz 2 die Erwähnung des Alkoholmissbrauchs und einen neuen Absatz 4, der die gleichmässige Verteilung der Finanzhilfen auf beide Geschlechter vorschreibt. SP möchte nebst der Gleichstellung der Geschlechter auch die Integration von Menschen mit Behinderung verankert sehen.

SVP ist der Auffassung, dass mit dieser Norm nicht Sportförderung sondern Gesellschaftsbeeinflussung angestrebt wird. Mit der Einführung der Ethik - einem definitionsoffenen Begriff - werde der staatlichen Willkür und Gängelung Tür und Tor geöffnet. Der Staat habe dann entschlossen einzugreifen, wenn Gesetz und Ordnung verletzt werden. Absatz 3 sei zudem eine politische motivierte Norm, mit der der Staat mit Sportförderungsgeldern Kampagnen führen könne.

Weitere Organisationen:

FIFA begrüsst die Verankerung des fairen Sports.

Plussport macht darauf aufmerksam, dass der gesellschaftliche Nutzen von Sport nur dann erbracht werden kann, wenn er als "Sport for all abilities" verstanden wird. Für dieses Prinzip würde der Behindertensport einstehen, was im Kommentar zum Gesetz noch besser herausgearbeitet werden könnte.

GFS unterstützt diese Bestimmung und regt an zu prüfen, ob in Absatz 2 auch der Missbrauch von Alkohol, Tabak und Drogen eingefügt werden könnte.

ADS und ESK-AGD wünschen in Absatz 3 eine Präzisierung resp. die Anpassung der Erläuterungen, wonach Massnahmen im Bereich Doping nur in Absprache und Zusammenarbeit mit Antidoping Schweiz erfolgen. ESK-AGD regt an, in der Kapitelüberschrift von "fairer und sauberer Sport" zu sprechen.

ASSA, KKS, SVKS und SSV unterstützen die Bestimmung vorbehaltlos.

SKGB verlangt eine Ergänzung von Absatz 1, wonach der Bund auch für eine ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern aller Altersstufen im Sport zu sorgen hat.

SAJV, youthnet, PfadiCH, Blauring, CVJF/CVJM und EKKJ unterstützen die vorgesehenen Massnahmen im Sport- und Bewegungsbereich. Sie fordern aber Ergänzungen in Absatz 1 damit auch die Förderung des Austausches von Best-Practice-Beispielen und in Absatz 2 damit eine Unterstützung der Verbände bei der Erarbeitung von Massnahmen gegen Doping, Gewalt, Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Übergriffe möglich ist.

3152 Massnahmen gegen Doping

Allgemeine Hinweise zu den Dopingbestimmungen: Kantone:

SO, ZH, BL, TI, SH, TG, AI, UR, GR, OW und SZ begrüssen die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Doping. Dopende Sportlerinnen und Sportler sollen aber weiterhin durch den Sport selbst sanktioniert werden. Für eine glaubwürdige Dopingbekämpfung müssten aber