Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

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tiert vielmehr den politischen Willen, der SBB bei Notwendigkeit erneut und rasch (da kein Gesetzgebungsverfahren mehr notwendig) unter die Arme zu greifen.

Mit dieser Variante wird die Voraussetzung für eine nachhaltige Sanierung der PK SBB geschaffen. Mit der Initialzahlung in Höhe von 1'858 Millionen (Stand Ende 2007) für die Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils erreicht die PK SBB einen Deckungsgrad von 105,3% (basierend auf den Zahlen per Ende 2007). Da mit dem Wechsel zum Beitragsprimat der technische Zinssatz von 4% auf 3,5% gesenkt wurde und keine nicht finanzierten Leistungen mehr entrichtet werden, sollte es bei normaler Entwicklung der Finanzmärkte für die Kasse möglich sein, eine adäquate Wertschwankungsreserve aus Vermögensüberschüssen aufzubauen. Hinzu kommt die Möglichkeit, bei Bedarf eine ergänzende Zahlung vorzunehmen.

Mit der Schaffung einer Kann-Formulierung für eine ergänzende Rekapitalisierungszahlung ginge der Bund allerdings weiter als bei seiner eigenen Pensionskasse PUBLICA. Zwar gewährte der Bund PUBLICA eine Wertschwankungsreservengarantie; diese wurde jedoch nie beansprucht und wird mit dem Inkrafttreten des PUBLICA-Gesetzes per 1. Juli 2008 wieder abgeschafft. Entsprechend ist Variante 1 als grosszügig zu bezeichnen.

2.2 Variante 2: Reduziertes Sanierungskonzept SBB

Beim reduzierten Sanierungskonzept wird einzig das erste Element des SBB-Sanierungskonzeptes übernommen. Entsprechend finanziert der Bund einen Einschuss in Höhe der Unterdeckung des Alters-Rentneranteils. Das fehlende Deckungskapital, das sich durch die Reduktion des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5% auf dem Altersrentneranteil per 1. Januar 2007 ergab, ist darin enthalten. Im Vergleich zu Variante 1 wird auf die Finanzierung der Unterdeckung des IV-Renteranteils und auf die Kann-Norm für eine Ergänzungszahlung verzichtet. Die Gesamtbelastung für den Bund beläuft sich auf 1'678 Millionen (Stand Ende 2007). Der Deckungsgrad beträgt nach Einschuss der Sanierungsleistung des Bundes 104,0% (basierend auf den Zahlen per Ende 2007). Bei normaler Entwicklung der Finanzmärkte sollte es für die Kasse entsprechend möglich sein, eine adäquate Wertschwankungsreserve aus Vermögensüberschüssen aufzubauen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die PK SBB bei einer unterdurchschnittlichen Renditeentwicklung erneut in eine Unterdeckung gerät.

2.3 Variante 3: Erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung

Bei dieser Variante, welche ebenfalls eine Revision des SBB-Gesetzes voraussetzt, bezahlt der Bund den Fehlbetrag auf dem Alters-Rentneranteil, der sich durch die Reduktion des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5% ergibt (335 Mio.) sowie die Kosten für den Wechsel der versicherungsmathematischen Grundlagen (292 Mio.) und für die Eintrittsgeneration Frauen (35 Mio.). Dies kostet den Bund 662 Millionen. Mit dem Einschuss wird ein Deckungsgrad der PK SBB von 96,9% (basierend auf den Zahlen Ende 2007) erreicht.