Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

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3 Weitere untersuchte Lösungsmöglichkeiten

3.1 Rentnerkasse

In Analogie zur Rentnerkasse, welche der Bundesrat für PUBLICA vorschlug, stand für den Bundesrat lange die Überführung definierter Rentnerbestände der PK SBB in ein eigenständiges Vorsorgewerk im Vordergrund. Nachdem die Schaffung einer Rentnerkasse bei PUBLICA scheiterte, kam diese Lösungsvariante auch bei der PK SBB nicht mehr in Frage.

Im Zentrum dieser Regelung stand eine Garantie des Bundes für die Rentenleistungen. Die Invalidenrentner und die Aktiven wären in ihren Stammkassen verblieben. Die PK SBB hätte, vorbehältlich gewisser Mitbestimmungsrechte des Bundes, ihre Rentnerkasse und deren Vermögen selber verwaltet.

Der Bund hätte die Leistungsgarantie erfüllt, indem er bei Unterdeckung in der Rentnerkasse im Folgejahr Zahlungen geleistet hätte. Er hätte die Zahlungen nicht an die Rentnerkasse überwiesen, sondern sie in einen rechtlich unselbständigen Spezialfonds nach Artikel 52 Finanzhaushaltgesetz („Garantiefonds“) einbezahlt. Auf diese Weise hätte der Bund auf seine erbrachten Leistungen zurückgreifen können, wenn die Kasse einmal über Überschüsse verfügt hätte, die ihren Reserven- und Rückstellungsbedarf überstiegen hätten. Damit wäre sichergestellt worden, dass der Bund nur soviel Mittel als wirklich nötig in die Rentnerkasse geleitet hätte.

3.2 Teildeckungsverfahren

Als weitere Lösungsmöglichkeit hat der Bundesrat die Rückkehr zum Teildeckungsverfahren mit einem Mindest-Zieldeckungsgrad von 80% sowie mit einer Staatsgarantie und einer Verzinsung des Fehlbetrages (von maximal 20%) durch den Bund geprüft.

Mit dem Teildeckungsverfahren wird die Pensionskasse nicht im eigentlichen Sinne saniert, wird doch die volle Deckung der Verpflichtungen nicht erreicht und bleibt eine Bundesgarantie auf unbestimmte Zeit nötig. Weitere Gründe gegen das Teildeckungsverfahren sind:

– Die laufende Verzinsung der Deckungslücke mit dem technischen Zinssatz von 3.5% verursacht grössere Kosten als die Zinsen, welche der Bund zurzeit auf dem Kapitalmarkt für die Beschaffung zusätzlicher Mittel aufwenden müsste. Für Gelder mit einer Laufzeit von 10 Jahren beläuft sich der Zins aktuell gegen 3,5%. Ausserdem wäre zu prüfen, ob zusätzlich zum technischen Zins ein Zuschlag für die Langlebigkeit von 0,5% zu finanzieren wäre, was die Verzinsungskosten auf 4% erhöhen würde. Ein einmaliger Einschuss ist daher unter dem Aspekt der Zinskosten für den Bund vorzuziehen.

– Das Teildeckungsverfahren ist nur aufrechtzuerhalten, wenn die Perennität gesichert ist, das heisst wenn bei den beitragszahlenden Versicherten die Abgänge in Zukunft in etwa durch Neuzugänge ersetzt werden. Diese Voraussetzung ist bei der PK SBB nicht erfüllt, da die SBB in den letzten Jahren dauerhaft Personal abgebaut hat.