Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

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2 Ziele und Inhalte

Gestützt auf die Stärken-Schwächen-Analyse hat der Bundesrat vier übergeordnete Revisionsziele festgelegt: Angestrebt wird die Modernisierung, Klärung, Flexibilisierung und eine gesamtschweizerische Harmonisierung. An den bisherigen Zielen des Beschaffungswesens – wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel, Gleichbehandlung der Anbieterinnen, Förderung des Wettbewerbs sowie Transparenz der Verfahren – soll festgehalten werden. Diese Ziele verfeinerte der Projektausschuss in seinem Bericht vom 7. April 2005 über die Ziele und Inhalte der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen.30

2.1 Modernisieren

Modernisiert werden soll das Beschaffungswesen, indem es an die heutigen Gegebenheiten angepasst wird. Es sollen der Einsatz neuer Informationstechnologien, die Zusammenarbeit zwischen Privaten und der öffentlichen Hand geregelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für nationale und internationale Einkaufskooperationen geschaffen werden. Schliesslich soll eine Beschaffungspraxis gefördert werden, die den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Standards genügt (sog. nachhaltige Beschaffungspraxis) und die Innovationen auf dem Markt unterstützt.

Die Vorlage verankert die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Als elektronisches Publikationsorgan für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes ist das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) vorgesehen (vgl. Art. 55). Die Kantone können ein anderes Publikationsorgan bezeichnen, wobei aber eine gemeinsame Informationsplattform auf freiwilliger Basis möglich bleibt. Die Vorlage führt die Möglichkeit von elektronischen Auktionen ein und fördert die Zusammenarbeit zwischen Privaten und der öffentlichen Hand mit dem Instrument „Dialog“. In Bezug auf die Zusammenarbeit wird zudem bestimmt, unter welchen Voraussetzungen auch ein Privater als Beschaffungsstelle im Sinn des Gesetzes gilt. Für nationale und internationale Beschaffungskooperationen werden Kollisionsnormen und mit den monetären und nicht-monetären Zuschlagskriterien die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschaffungspraxis geschaffen. Schliesslich sollen mit den Wettbewerben und der Möglichkeit, Varianten jeweils unabhängig vom Vorschlag der Beschaffungsstelle einzureichen, die Innovationen auf dem Markt gefördert werden.

2.2 Klären

Die Fragen betreffend Umfang des persönlichen und sachlichen Geltungsbereiches, die Voraussetzungen für den Ausschluss vorbefasster Anbieterinnen, das Vorgehen der Beschaffungsstellen bei ungewöhnlich tiefen Angeboten und die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots führten in der Praxis mangels Normierung zu Unsicherheiten. Hierzu werden mit der Vorlage klärende Regelungen eingeführt.

Den politischen Entscheidungsträgern wird der Fragenkomplex rund um die Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen vorgelegt. Sollen beispielsweise auf schweizerischen Baustellen die inländischen Standards auch von ausländischen Anbieterinnen verlangt werden, womit allenfalls ein Verzicht auf Preisvorteile ausländischer Anbieterinnen in Kauf genommen würde? Oder genügt

30Siehe:>http://www.bbl.admin.ch/bkb/00235/00362/00375/index.html?lang=de<.