Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten
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3 Vorteile der vorgeschlagenen Lösungsansätze
3.1 Vorteile der Revision im Allgemeinen
Die Revision des Beschaffungsrechts kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz leisten:
• Die erhöhte Orientierungssicherheit bei den Anbieterinnen und die Harmonisierung des Beschaffungsrechts bewirken für die Unternehmen eine Vereinfachung und Kostenreduktion bei der Informationsbeschaffung und bauen Wettbewerbshemmnisse ab.
• Auch für die öffentliche Hand werden Beschaffungsabläufe vereinfacht. Komplexe Beschaffungsvorhaben können angemessen ausgestaltet werden. Durch zusätzliche Volumenbündelungen können tiefere Preise bewirkt werden.
• Die Stärkung der Transparenz erleichtert den Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und fördert den Wettbewerb.
• Die unternehmensübergreifende elektronische Abwicklung des gesamten Beschaffungsablaufs von der Bedarfsmeldung bis zur Fakturierung sowie die strategische Ausrichtung des öffentlichen Einkaufs sollen rechtlich möglich werden. Damit sind grosse betriebsinterne und volkswirtschaftliche Sparpotenziale verbunden.
• Die Möglichkeit des rechtssicheren Einsatzes moderner Informationstechnologien im öffentlichen Beschaffungswesen stellt gleichzeitig eine indirekte Massnahme zur Technologieförderung dar.
• Der Binnenmarkt wird revitalisiert durch gesamtschweizerisch einheitliche beschaffungsrechtliche Grundsätze und Regelungen. Das revidierte Beschaffungsrecht soll die entsprechenden Bestimmungen des Binnenmarktgesetzes ablösen.
• Die Revision des Beschaffungsrechts stellt eine Chance dar. Einige der zentralen Änderungen sind bereits im revidierten WTO-Übereinkommen enthalten. Sie können von Beginn weg einheitlich umgesetzt werden. Dabei bleiben den Kantonen ihre verfassungsmässigen Kompetenzen vorbehalten.
3.2 Vorteile der Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts
Die vorgeschlagene Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts zeichnet sich zusammengefasst durch folgende Vorteile aus:
• Sie führt zu einer, wenn auch nicht vollständigen, so doch deutlich weiter als bisher gehenden einheitlichen Rechtsanwendung und –sprechung.
• Für Bund, Kantone und die schweizerische Volkswirtschaft besteht die grosse Chance, mit einer gemeinsam getragenen Revision das Beschaffungsrecht zu harmonisieren und damit für alle Beteiligten übersichtlicher zu machen.
• Der Bund schöpft seine Verfassungskompetenz in der Harmonisierungsfrage mehrheitlich aus, ohne eine Verfassungsänderung vornehmen zu