Bericht FINMA PV
Vernehmlassung 2007/119: Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV); Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV) · 13 Seiten
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Unsicherheiten oder Risiken durch die Regulierung des Prüfwesens sind keine absehbar. Im Gegenteil: Es besteht das Risiko, dass das dualistische Aufsichtssystem im Ausland nicht als gleichwertige Aufsicht anerkannt wird, wenn keine wirksame Regulierung des Prüfwesens vorgesehen ist.
Der Entwurf der Finanzmarktprüfverordnung ist möglichst prinzipienbasiert ausgestaltet. Er enthält Grundsätze und verzichtet darauf, jeden erdenklichen Sachverhalt im Detail zu regeln. Weiter ist der Entwurf auf Verständlichkeit ausgerichtet. Die Betroffenen werden im Rahmen einer Anhörung zum Verordnungsentwurf zur Stellungnahme eingeladen. Sie erhalten somit Gelegenheit, ihre Anliegen aus der Praxis einzubringen.
Die Umsetzung der Finanzmarktprüfverordnung erfolgt im Rahmen der Schaffung der FIN-MA. Sie wird durch den Verwaltungsrat der FINMA begleitet. Dieser kann unter anderem in Rundschreiben nähere Angaben zu den Anforderungen nach Gesetz und Finanzmarktprüfverordnung machen (vgl. z. B. Erläuterungen zu Art. 4 Bst. b FINMA-PV).