Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 44 Seiten

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werden diesem Konto belastet und ausserordentliche Einnahmen gutgeschrieben. Nicht auf das Amortisationskonto gebucht werden ausserordentliche Einnahmen mit gesetzlicher Zweckbindung und die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben. Ein Fehlbetrag des Amortisationskontos ist innerhalb der folgenden sechs Rechnungsjahre auszugleichen.

Tabelle 2: Steuerungsgrösse (Beispiel)

Amortisationskonto bei Rechnungsabschluss Mio Fr. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Σ Stand 31.12 Vorjahr [1] - -1600 -1600 -1500 -1300 -1100 -300 0 0 0 00

a.o. Einnahmen [2] 500500

a.o. Ausgaben [3] 16001600

Saldo a.o. Haushalt

-1600 0 0 0 0 500 0 0 0 0 0 0 -1100 [4]=[2]-[3]

Gutschrift Amortisa-

100 200 200 300 300 01100

tionsbetrag* [5]

Restl. Frist [6] 6 5 4 3 21

Neuer Stand 31.12 -1600 -1600 -1500 -1300 -1100 -300 0 0 0 0 00

[7]=[1]+[4]+[5]

* Entspricht der Kürzung der höchstzulässigen Ausgaben im Voranschlag des entsprechenden Jahres, d.h. es wird davon ausgegangen, dass die Amortisationsbeträge auch tatsächlich eingespart werden.

Tabelle 2 enthält ein Beispiel für das Amortisationskonto. Die unterstellten ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen sind fiktive Zahlenbeispiele. Sie dienen lediglich der Verdeutlichung der Funktionsweise der Ergänzungsregel. Annahmegemäss wird die Ergänzungsregel auf den 1. Januar 2010 eingeführt. Im Jahr 2010 fallen ausserordentliche Ausgaben in Höhe von 1,6 Milliarden an, welche im Frühjahr 2011 mit der Staatsrechnung 2010 dem Amortisationskonto belastet werden. Folglich weist das Amortisationskonto im Rechnungsjahr 2010 einen Fehlbetrag von 1,6 Milliarden auf. Dieser muss innerhalb der auf das Jahr 2011 folgenden sechs Rechnungsjahre durch Kürzungen der höchstzulässigen Ausgaben ausgeglichen werden. Die Einsparungen im ordentlichen Haushalt, nachfolgend auch Amortisationsbeträge genannt, müssen folglich spätestens im Jahr 2012 beginnen und im Jahr 2017 den Fehlbetrag vollständig kompensiert haben. In der Beispielsrechnung wurde angenommen, dass Bundesrat und Parlament eine schrittweise Erhöhung der Amortisationsbeträge beschliessen, von 100 Millionen im Jahr 2012 bis auf 300 Millionen im Jahr 2015. Im Jahr 2015 fallen unerwartet ausserordentliche Einnahmen in Höhe von 500 Millionen an. Diese verringern den Fehlbetrag des Amortisationskontos. Mit der Staatsrechnung 2015 werden dem Amortisationskonto folglich zusätzlich zu den 300 Millionen getätigten Einsparungen noch 500 Millionen ausserordentliche Einnahmen gutgeschrieben. Der Fehlbetrag des Amortisationskontos reduziert sich infolgedessen von 1,1 Milliarden auf 300 Millionen. Im Frühjahr 2016, wenn das Amortisationskonto für das vergangene Jahr 2015 berechnet wird, ist der Voranschlag 2016 bereits von den Räten verabschiedet. Entsprechend würden nochmals 300 Millionen wie im Vorjahr zum Ausgleich des ausserordentlichen Haushalts eingespart und dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Im Voranschlag 2017 kann auf weitere Einsparungen verzichtet werden, da das Amortisationskonto keinen Fehlbetrag mehr aufweist. Die Frist von sechs Jahren musste dank der ausserordentlichen Einnahmen nicht ausgeschöpft werden.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit sei der Abbau von Fehlbeträgen auf dem Amortisationskonto nochmals grafisch erklärt: