Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 44 Seiten

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Mehr in beiden Räten erforderlich. Ferner muss er auch durch ein minimales Gewicht im Bundeshaushalt (0,5% der Gesamtausgaben) belegt sein.

Ausserordentlicher Zahlungsbedarf kann, wie bereits angesprochen, unter ausserordentlichen Umständen wie schweren Rezessionen oder Naturkatastrophen geltend gemacht werden. Neben solch einschneidenden Ereignissen sind ausserordentliche Ausgaben auch bei verbuchungsbedingten Zahlungsspitzen und Änderungen des Rechnungsmodells zulässig. Die Erfahrungen seit der Einführung der Schuldenbremse zeigen, dass es vor allem die letzten zwei Bedingungen sind, welche einen gewissen Interpretationsspielraum offen lassen.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben seit Einführung der Schuldenbremse. Für 2008 werden Werte aus dem Voranschlag6 dargestellt. Seit Einführung der Schuldenbremse übersteigen die insgesamt getätigten ausserordentlichen Ausgaben die ausserordentlichen Einnahmen um rund 0,8 Milliarden (oder 7 %). Ausserordentliche Ausgaben wurden im Jahr 2004 in der Höhe von 1,1 Milliarden getätigt. Bei den Ausgaben des Jahres 2007 handelt es sich um einen Sonderfall, nämlich die Weitergabe des Golderlöses SNB in der Höhe von 7,0 Milliarden an den AHV-Ausgleichsfonds. Dieser Betrag ist auch Teil der ausserordentlichen Einnahmen im Jahr 2005, als der Betrag von der SNB an den Bund überwiesen wurde. Für das Jahr 2008 sind ausserordentliche Ausgaben in der Höhe von 5,2 Milliarden veranschlagt. Ausserordentliche Einnahmen fielen in den Jahren 2005 bis 2007 an, jeweils aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien in der Höhe von 1,4 (2005), 3,2 (2006) und 0,8 Milliarden (2007). Im Voranschlag 2008 ergeben sich ausserordentliche Einnahmen von 0,2 Milliarden im Zusammenhang mit der Einführung der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen7.

Trotz der Tatsache, dass die ausserordentlichen Ausgaben bisher nicht wesentlich höher ausfielen als die ausserordentlichen Einnahmen, besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf. Einerseits muss auch in Zukunft mit weiteren ausserordentlichen Ausgaben z.B. für die Rekapitalisierung der SBB zur Sanierung ihrer Pensionskasse gerechnet werden. Andererseits werden bei der Bewirtschaftung der Swisscom-Aktien infolge der in den letzten Jahren deutlich reduzierten Beteiligung kaum mehr mit dem Jahr 2006 vergleichbare ausserordentliche Einnahmen anfallen.

Tabelle 1: Ausserordentlicher Haushalt 2003–2008 Mio Fr. 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Summe

a.o. Einnahmen [1] 8'388 3'203 754 230 12'575

a.o. Ausgaben [2] 1'121 7'038 5'247 13'406

Saldo [3]=[1]-[2] - -1'121 8'388 3'203 -6'284 -5'017 -831

Kumulierter Saldo [4] - -1'121 7'267 10'470 4'186 -831

6 Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2008 vom 18. Dezember 2007 (BBl 1297 2008).

7 Vgl. Botschaft zum Voranschlag 2008 (vom 22. August 2007)