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Vernehmlassung 2007/130: Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente · 42 Seiten

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Patentverordnung

Art. 78 Mehrere Einsprüche

1Sind gegen dasselbe Patent mehrere Einsprüche eingereicht worden, so kann das Institut die Behandlung der Einsprüche in einem Verfahren vereinigen.

2Hält das Institut es für zweckmässig, so kann es zuerst einen von mehreren Einsprüchen prüfen, darüber entscheiden und die Behandlung der übrigen Einsprüche aussetzen.

Art. 79 Anzahl Eingaben

Vorbehältlich des Artikels 73 Absatz 1 sind Eingaben und Beilagen in je einem Exemplar für das Institut und für jede Partei einzureichen; fehlen Exemplare, so kann das Institut eine Nachfrist für deren Einreichung ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der einreichenden Partei erstellen.

Art. 80 Beantwortung des Einspruchs

Der Einspruch wird dem Patentinhaber zugestellt mit der Aufforderung, dazu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls geänderte Unterlagen einzureichen. Das Institut räumt dem Patentinhaber eine angemessene Frist ein.

Art. 81 Änderung der technischen Unterlagen

1Die Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen können geändert werden, soweit die Änderungen durch einen Einspruchsgrund nach Artikel 59c des Gesetzes veranlasst sind.

2Änderungen können nur im Rahmen der Offenbarung vorgenommen werden, die sich aus der Patentschrift ergibt.

Gliederungstitel vor Art. 82

Aufgehoben

Art. 82 Weiterer Schriftenwechsel

1Das Institut teilt dem Einsprechenden die Stellungnahme des Patentinhabers und gegebenenfalls die Änderungen der technischen Unterlagen mit. Im Fall von Artikel 78 bringt es dem Einsprechenden auch die übrigen Einsprüche zur Kenntnis.

2Hat der Patentinhaber die technischen Unterlagen geändert oder hält es das Institut aus andern Gründen für sachdienlich, so fordert es den Einsprechenden zur Stellungnahme auf. Es räumt dazu eine angemessene Frist ein.

3Es kann die Parteien zu einem weiteren Schriftenwechsel einladen.

Art. 83 Stellungnahme der Ethikkommissionen

1Das Institut kann auf begründeten Antrag einer Partei oder von Amtes wegen Stellungnahmen der Eidgenössischen Ethikkommission für Biotechnologie im