Vorlage
Vernehmlassung 2007/130: Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente · 42 Seiten
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Patentverordnung
3Die Jahresgebühren sind innerhalb von sechs Monaten ab der Fälligkeit zu bezahlen; erfolgt die Zahlung in den letzten drei Monaten, so ist ein Zuschlag zu entrichten.
Gliederungstitel vor Art. 128
Elfter Titel: Zwangslizenzen für die Ausfuhr pharmazeutischer Produkte
Art. 128 Inhalt der Klage
1Mit der Klage sind folgende Nachweise beizubringen:
a. Ist das begünstigte Land Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), so ist die Benachrichtigung des Rats für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums der WTO (TRIPS-Rat) beizubringen, in der das begünstigte Land:
1. die benötigte Menge des pharmazeutischen Produktes zur Deckung seines Bedarfs bestimmt;
2. erklärt, keine oder nur unzureichende Herstellungskapazitäten zu haben, sofern es sich nicht gemäss der Liste der Vereinten Nationen (UNO) um eines der am wenigsten entwickelten Länder handelt; und
3. erklärt eine Zwangslizenz für die Einfuhr des pharmazeutischen Produktes zu gewähren, sofern dieses im begünstigten Land patentgeschützt ist.
b. Ist das begünstigte Land nicht Mitglied der WTO, so sind als Nachweise die vom begünstigten Land dem Institut einzureichenden Benachrichtigungen gemäss Buchstaben a Ziffern 1–3 beizubringen.
2Die Benachrichtigungen nach Absatz 1 erbringen für die darin enthaltenen Angaben vollen Beweis, solange nicht die Unrichtigkeit ihres Inhalts nachgewiesen ist.
3Die Klage enthält zudem folgende Angaben:
a. Nachweise über die erfolglos gebliebenen Bemühungen um Erteilung einer vertraglichen Lizenz (Art. 40e des Gesetzes);
b. die Produktionsmenge, die der Kläger herzustellen beabsichtigt und Mitteilungen über bereits erteilte Lizenzen, soweit er davon Kenntnis hat;
c. welche Massnahmen der Kläger zur Kennzeichnung der unter Lizenz hergestellten pharmazeutischen Produkte zu treffen beabsichtigt (Art. 130);
d. die Internetadresse, unter der die Angaben nach Artikel 131 publiziert werden.
Gliederungstitel vor Art. 129
Aufgehoben