Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/132: Teilrevision des Forschungsgesetzes · 15 Seiten

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ternehmertums unterstützt werden können. Vier Teilnehmer vermissen einen Einbezug der Nachhaltigkeit und wünschen eine entsprechende Ergänzung der Gesetzgebung. Die Umweltschutzverbände verlangen in Abs. 1, dass die Bestimmungen zur Förderung des Unternehmertums erweitert werden durch „die Förderung von Plattformen zur Entwicklung einer ressourceneffizienten, klimaschonenden

89 und nachhaltigen Unternehmensführung“. In Ergänzung von Abs. 3 lit. a möchte ein Dachverband

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auch die Institutionen des öffentlichen Sektors aufgeführt wissen. Ein Kanton schlägt eine ergänzende Regelung für eine bessere Zusammenarbeit des Bundes mit lokalen WTT- und Wirtschaftsförderorganisationen vor.

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Die Forderung nach einer vollständigen Streichung des Artikels wird in zwei Stellungnahmen damit begründet, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen zu unklar und zu offen seien.

Art. 16d (neu) Kommission für Technologie und Innovation

Die zur Organisation der KTI eingegangenen Stellungnahmen betreffen mehrheitlich Abs. 1: Die Ausgestaltung der KTI als Behördenkommission mit Entscheidkompetenzen für die Projektförderung im

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Rahmen der angewandten Forschung und Entwicklung wird von 20 Vernehmlassern befürwortet. Die Neuerungen werden als geeignet erachtet, eine effektive und wirkungsvolle Forschungs- und Innovationsförderung zu ermöglichen.

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23 Teilnehmer begrüssen grundsätzlich die Ausgestaltung der KTI als ein Organ mit Entscheidkompetenzen, lehnen jedoch die Aufgabenaufteilung zwischen der KTI und der Bundesverwaltung im Bereich der Innovationsförderung ab bzw. stellen die vorgeschlagene Aufgabenteilung in Frage. Die Kritiker befürchten neben neuen Schnittstellen und Effizienz- und Synergieverlusten auch eine Erhöhung der Komplexität der Führung sowie der administrativen Abläufe. Zwecks Förderung der Autonomie der

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KTI sprechen sich 12 Vernehmlassungsantworten für eine Auslagerung aller Aktivitäten der Innova-

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tionsförderung in eine unabhängige Stiftung aus, zwei Stellungnahmen verlangen ohne konkreten Vorschlag für eine neue Organisationsform eine Herauslösung der KTI aus der Verwaltung. Eine Konzentration aller innovationspolitischen Aktivitäten und Kompetenzen bei der KTI als Behördenkommis-

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sion befürworten zwei Stellungnahmen . Vier Vernehmlassungen befürworten diese Lösung, wenn

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von einer Auslagerung abgesehen wird. Eine Forschungsinstitution erachtet einen Zusammenlegung von SNF und KTI als naheliegend.

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Abs. 2: Ein Kanton erachtet die Abgrenzung zu den Forschungs- und Förderprogrammen des SNF als problematisch und wirft die Frage auf, ob die Förderprogramme nicht grundsätzlich im Rahmen

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des Nationalfonds erfolgen sollen. Ein anderer Kanton befürchtet Abgrenzungsprobleme zwischen KTI und SNF und begründet dies mit einer ungenügenden Klärung der betreffenden Rollen.

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UR, WWF, Pro Natura, Greenpeace

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SGemV

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VD

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FDP, ES

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CVP, CP, SGB, ZG, OW, TI, SO, AG, AR, FR, GL, GE, GR, LU, SH, BE, UR, KV Schweiz, physioswiss, SGV, swissT.net

93 +

FDP, ZH, BS, BL, VS, SP, SMEM, SBV, SBA, SVP, ES, STV, a , CRUS, ETH-Rat, KFH, SNF,

SWTR, FH Schweiz, SFF, SECA

94 +

FDP, SMEM, ES, SFF, STV, BS, ETH-Rat, CRUS, a , KFH, FH Schweiz

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SVP, SECA

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SP, SNF

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ES, STV, KFH, CRUS

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SWTR

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ZH

100

GE